Psychologen kritisieren neues Waffengesetz

In Österreich treten im Herbst strengere Regelungen für die Registrierung von Schusswaffen und auch für die waffenpsychologischen Tests in Kraft. Aber diese Tests hätten weiterhin gravierende Lücken, kritisieren der Psychologenverband und das Kuratorium für Verkehrssicherheit. Wer nämlich einmal beim Test durchgefallen ist, kann es gleich noch einmal versuchen - beim nächsten Psychologen.

Morgenjournal, 22.8.2012

"Bis er funktioniert"

Experten nennen das Phänomen "Gutachtentourismus" und kritisieren diese Lücke bei den psychologischen Tests für Schusswaffenbesitzer seit mehr als zehn Jahren. Gemeint ist laut dem Psychologenverbands-Vizepräsidenten Cornel Binder-Kriegelstein, "dass jeder so oft zum Gutachten gehen kann, bis es funktioniert. Und zur Auswahl stehen rund 140 Psychologinnen und Psychologen in Österreich.

"Dann hat das keinen Sinn mehr"

Armin Kaltennegger, Rechtsabteilungschef beim Kuratorium für Verkehrssicherheit, fürchtet, dass so psychisch kranke oder besonders aggressive Personen letztlich ein positives Gutachten bei der Polizei vorlegen und einen Waffenpass erhalten können: "wenn die ein positiv es Ergebnis durch Tricks erhalten, dann hat das ganze System keinen Sinn mehr. Genau das, wofür es gemacht ist, nämlich die auszusortieren, wird verfehlt." Man könne auch von Test zu Test lernen, wie man Fragen beantworten soll, manche Tests samt geeigneter Antworten seien sogar im Internet zu finden.

Info-Austausch gefordert

Die Experten fordern nun, dass gesetzlich ein Informationsaustausch vorgesehen wird, zumindest über jene Personen, die einen waffenpsychologischen Test nicht bestanden haben. Bei verkehrspsychologischen Tests funktioniere das ja auch "sehr gut", sagt Kaltenegger. So würden Alkoholisierte, die auch solche Prüfungen machen müssten, an die Behörde weitergemeldet. Das müsste man nur ins Gesetz hineinschreiben, so Kaltenegger.

Ministerium spielt Ball an Psychologen

Doch der Vergleich hinkt, findet man im Innenministerium. Ein Alko-Lenker sei ja schon einmal negativ aufgefallen. Gegen Personen, die eine Waffenkarte wollen hingegen, liege hingegen nichts vor. Und so spricht Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck von grundsätzlichen rechtlichen Bedenken gegen die Registrierung von Waffen-Psychotests: "Wenn man in ein Gesetz schreiben würde, dass die Polizei ein Register üebr Gesundheitsdaten führt, dann wäre das nicht unproblematisch." Grundböck spielt den Ball zurück an den Psychologenverband: Die Psychologen müssten sich womöglich selbst vernetzen und Informationen austauschen, meint er.

Erlaubnis lebenslang

Erlaubnis lebenslang
Wenig Chance auf Umsetzung hat auch ein zweiter Wunsch der Psychologen: Nach einigen Jahren sollte überprüft werden, ob ein Waffenbesitzer noch psychisch geeignet ist, eine Waffe zu besitzen oder zu tragen. Denn derzeit werde die Waffenbesitzkarte auf Lebenszeit ausgestellt, hebt Cornel Binder-Kriegelstein hervor.
Doch vom Innenministerium heißt es: Wenn ein Waffenbesitzer auffällig wird, könne ihm die Polizei ohnehin ein Waffenverbot erteilen.

Immerhin: Eines wird sich durch eine neue Verordnung ab Herbst verbessern. Die bisherigen laut Psychologenverband völlig veralteten Tests werden ersetzt bzw. ergänzt durch modernere und treffsichere Psycho-Tests.

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