Fußfessel für Vergewaltiger umstritten

Fußfessel statt Gefängnis: Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz schlägt weiter hohe Wellen. Ein verurteilter Sexualstraftäter muss seine Strafe von acht Monaten unbedingter Haft nicht im Gefängnis absitzen, sondern wird sie mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen. Das hat das Oberlandesgericht Linz entschieden. Und das obwohl die Justizanstalt Salzburg den Antrag zuvor wegen zu hoher Rückfallgefahr abgelehnt hatte.

Abednjournal, 22.8.2012

Tanja Geleckyj