Vorerst keine Fußfessel für Sexualstraftäter

Der 51-jährige Salzburger Sexualstraftäter wird vorerst keine elektronische Fußfessel erhalten. Die Vollzugsdirektion hat jetzt einen Antrag auf Prüfung der Fußfessel-Entscheidung gestellt. Bis der Verwaltungsgerichtshof entscheidet, ist das bisherige Urteil damit aufgeschoben, heißt es im Justizministerium.

Mittagsjournal, 27.8.2012

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