Zurück zum Start im Koloini-Prozess

Die Staatsbürgerschafts-Affäre um Jörg Haiders Ex-Protokollchef Franz Koloini geht weiter. Er, zwei Russen und ein Rechtsanwalt waren im Herbst vom Vorwurf der Geldwäsche und der Bestechlichkeit freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Wien hat dieses Urteil nun gekippt und der Beschwerde der Korruptionsstaatsanwaltschaft Recht gegeben.

Mittagsjournal, 4.9.2012

OLG-Schelte für Erstgericht

Die Freisprüche sorgten schon beim Urteil für einiges Erstaunen bei den Prozessbeobachtern. Die Richterin sah keine Beweise für die Anklagepunkte Bestechlichkeit und Geldwäsche, erkannte keine subjektive Tatseite der Beschuldigten und rügte in der mündlichen Urteilsbegründung gar die Korruptionsstaatsanwaltschaft: Diese habe das Verfahren zu sehr in die politische Richtung getrieben, so die Erstrichterin. Nun hat das Oberlandesgericht dieses Urteil gekippt. Und die 56 Seiten dicke Begründung des Oberlandesgerichts hat es in sich. Der Drei-Richtersenat sieht einen Verstoß der Erstrichterin gegen die Grenzen der freien Beweiswürdigung, sagt OLG-Sprecher Leo Levnaic und geht ins Detail: "Das bedeutet, nach dem Inhalt dieser sehr umfassenden Entscheidung hat sich das Erstgericht zu wenig damit auseinandergesetzt, dass es durchaus widersprüchliche Verantwortungen – sowohl der Angeklagten untereinander, als auch der vernommenen Zeugen – gegeben hat." Vor allem die Zeugenaussagen in der Causa seien vom Erstgericht zu unkritisch hinterfragt worden, so das Oberlandesgericht. Levnaic erklärt: "In der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist darauf verwiesen worden, dass es massive, teils unerklärbare Erinnerungslücken dieser beteiligten Personen gegeben hat, mit denen sich das Erstgericht näher hätte befassen müssen."

900.000 Euro für Staatsbürgerschaften?

Zur Erinnerung: In dieser Staatsbürgerschafts-Causa geht um die Zahlung von 900.000 Euro. Soviel hatten die beiden russischen Millionäre in zwei Tranchen auf ein Konto der Kärntner Hypobank überwiesen, dass der damalige Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider einrichten ließ. Für Formel 1 Sponsoring. Ein Gutteil des Geldes floss aber laut Anklage erst, nachdem Haider bei der Bundesregierung kräftig für die Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft interveniert hatte und unmittelbar, nachdem die Russen ihre österreichischen Pässe erhalten hatten. Auch punkto des Sponsorvertrags hat das Erstgericht aus Sicht des Oberlandesgerichtes zu wenig intensiv nachgeforscht, erklärt Levnaic. Er erinnert daran, dass es beim Sponsoring für eine Leistung auch eine Gegenleistung geben oder eine Gegenleistung angeboten werden müsse. Mit der OLG-Entscheidung sind nur alle vier Freisprüche aufgehoben. Der Fall muss beim Wiener Landesgericht von einem anderen Richter neu verhandelt werden.