Unbedingte Haftstrafe für Ex-VP-Chef Martinz

Mit strengen Urteilen ist der Birnbacher-Martinz-Prozess am Abend zu Ende gegangen: Ex-VP-Chef Josef Martinz wurde zu fünfeinhalb Jahren unbedingt verurteilt. Unbedingte Haftstrafen gab es auch für die beiden Landesholding-Vorstände. Mit einer teilweise bedingten Strafe ist nur der geständige Steuerberater Dietrich Birnbacher davon gekommen.

Morgenjournal, 2.10.2012

"Generalprävention"

Die abschreckende Wirkung ist eingeplant von Richter Manfred Herrnhofer und seinen beiden Schöffen. Fünfeinhalb Jahre unbedingt für Josef Martinz - "da geht es auch um Generalprävention", sagt der Richter in seiner sehr ausführlichen Urteilsbegründung. Das Urteil soll demnach wohl eine Warnung sein und beitragen, Korruption in der Politik künftig zu verhindern. Ex-VP-Chef Martinz spricht hingegen von "Alptraum" und "Schauprozess". Der Richter habe in der Urteilsbegründung "eine Geschichte vorgelesen, die einfach nicht stimmt."

Parteispenden geplant

Doch dem Richter zufolge ist die Schuld aller Angeklagten zweifelsfrei erwiesen. Er zitiert eine Aussage von Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer über das ursprünglich noch höher geplante Birnbacher Honorar: "Kein vernünftiger Mensch würde da eine 12-Millionen-Vereinbarung abschließen. So viel hab ich mein ganzes Leben nicht verdient, das war absurd." Und laut Richter Herrnhofer war auch klar, dass Jörg Haider und Josef Martinz von Anfang an Parteispenden geplant hatten. "Nur so ist erklärlich, dass in der Folge an Birnbacher herangetreten und ein Teil des Honorars verlangt wird", sagt der Richter.

"Urteil grundsätzlich falsch"

Den Landesholding-Vorständen Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander wirft er vor, sie hätten als hochbezahlte Manager nicht nachgefragt und ihre Verantwortung unzureichend wahrgenommen. Gutachtern, die im Auftrag der Holding das Sechs-Millionen-Birnbacher Honorar gerechtfertigt haben, sei vorgegeben worden, was man sich vom Gutachten erwartet. Megymorez und Xander haben gestern Abend nach dem Urteil ihre Landesholding-Vorstandsfunktionen zurückgelegt, aber Verteidiger Martin Nemec meint: "Ich halte das Urteil grundsätzlich für falsch." Er verweist auf angebliche Verfahrensmängel wie das Nichtverlesen der Privatgutachten. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass heute nicht das letzte Wort gesprochen wurde."

Teilbedingt wegen Zweifels

Die Landesholding-Vorstände und Martinz haben Nichtigkeitsbeschwerden an den obersten Gerichtshof angekündigt, und auch der Staatsanwalt - ihm ist das Urteil inhaltlich nicht streng genug. Nur Dietrich Birnbacher hat drei Tage Bedenkzeit erbeten. Der Richter hat ihn zu einem Jahr unbedingt und zwei Jahren bedingt verurteilt. Birnbacher habe zwar ein Geständnis abgelegt, aber dass er die volle Wahrheit gesagt hat - speziell über seine Vermögensverhältnisse - bezweifelt der Richter.

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