Sturm auf Grundbucheintragungen
Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hat angekündigt, dass ab Jänner im Prinzip jeder, der ein Haus oder ein Grundstück geschenkt bekommt oder erbt, eine zehnmal so hohe Gebühr wie derzeit für den Grundbucheintrag zahlen müsse. Aber es gibt auch Ausnahmen. Trotzdem gehen jetzt viele Haus- und Grundbesitzer auf Nummer sicher.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 12.10.2012
Gesetzesentwurf verunsichert
Wie viel zahlt man, um ins Grundbuch eingetragen zu werden? Dass man mehr zahlt, wenn man etwas kauft und weniger, wenn man etwas erbt, ist rechtlich nicht in Ordnung, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Hintergrund ist die unterschiedliche Bemessungsgrundlage. Die juristische Frage: Verkehrswert oder dreifacher Einheitswert kann in der Praxis viel Geld ausmachen. Bei einer größeren Wohnung in Wien würden dann etwa statt 490 Euro mehr als 5.000 Euro fällig. Die neue Regelung soll es ab dem Jänner 2013 geben. Jetzt gibt es nur einen Entwurf, der aber heftig umstritten ist. Das, was bekannt ist, verunsichert die Menschen, sagt Ludwig Bittner, Präsident der Notariatskammer: "Das Problem habe ich in der täglichen Beratung meiner Klienten, die Schlange stehen in den Notariatskanzleien. Und unser Problem ist, das die Beratung einfach auf den Gesetzesentwurf beschränkt sein muss."
Nicht spontan entscheiden
Es sei unseriös von den Notaren, anhand eines Entwurfs zu argumentieren und voreilig Informationen herauszugeben, heißt es dazu aus dem Justizministerium. Auch wenn klar sein, dass Erben teurer und komplizierter wird, rate man von vorschnellen Handlungen ab, betonen die Notare. "Das Notariat ist interessiert, kontinuierlich zu arbeiten und jeder soll genug Zeit haben, sich seine Entscheidung zu überlegen. Es ist sicher nicht der richtige Weg, wegen einer Gebührenerhöhung, die einmal in der Generation vorkommt, gleich größere Immobilien zu übertragen", meint Bittner. Wer ohnehin fest vorhabe, gewisse Angelegenheiten zu regeln, dem rate man sicher nicht ab, sagt Bittner: "Manche haben diesen Entschluss schon länger und jetzt setzen sie ihn um – und das war eben der letzte Mosaikstein in der Entscheidung, der gefehlt hat."
Umstrittene Ausnahmen
Bittner sieht auch Probleme bei den Übergangsfristen. Diese Bedenken könne man nicht nachvollziehen, heißt es aus dem Justizministerium. Bis das Gesetz fertig ist gibt es sicher noch heftige Diskussionen vor allem über das Thema Familie: Im Entwurf steht, dass nur enge Familienmitglieder, also Eheleute und Kinder, ausgenommen sind, und dann auch nur, wenn sie ein dringendes Wohnbedürfnis haben. Der Präsident der Notariatskammer, Ludwig Bittner, erklärt: "Die Erben zahlen auf jeden Fall alle mehr, die Vermögensübertragungen in der Familie werden schwieriger. Ich finde, man sollte alle Vermögensübertragungen in der Familie gleich behandeln. Dann wäre es leichter zu administrieren."
Kompromiss wahrscheinlich
Über eine Ausweitung des Familienbegriffs werde nachgedacht, heißt es aus dem Justizministerium. Und die Formulierung "dringendes Wohnbedürfnis" werde auch überdacht. Der Entwurf ist derzeit noch in der Begutachtung, in zwei Wochen bzw. spätestens Ende Oktober sei die Regierungsvorlage fertig. Herauskommen werde, da sind sich Notariatskammer und Justizministerium schon jetzt einig – ein Kompromiss.