Adelsmayr: Verfahren in Österreich
Der Arzt Eugen Adelsmayr, der in Dubai unter zweifelhaften Umständen erstinstanzlich zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, wird möglicherweise in Österreich ein zweites Verfahren bekommen. Allerdings nicht, um den Arzt zu schikanieren, sondern um die Folgen des Urteils aus dem Wüstenstaat - Stichwort Reisebeschränkungen - abzumildern.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 23.10.2012
Keine Berufung
Eugen Adelsmayr ist - nach heftigem diplomatischem Tauziehen vor einigen Monaten - wohlbehalten zurück in Österreich. Berufung gegen den erstinstanzlichen Richterspruch wird er nicht einlegen, dazu müsste er nach Dubai reisen und liefe Gefahr, dort in Haft genommen zu werden. Berufen könnte hingegen noch die Anklagebehörde von Dubai, und statt dem nunmehr verhängten "Lebenslänglich" die Todesstrafe verlangen - alles das, wie gesagt in Abwesenheit des österreichischen Arztes. Der Vollzug welcher Strafe auch immer bleibt aber Theorie, denn was immer in einer allfälligen zweiten Prozessrunde herauskommt, Österreich wird Adelsmayr keinesfalls ausliefern. Österreich liefert eigene Staatsbürger niemals an andere Länder aus, so steht es in der Bundesverfassung.
Reisefreiheit eingeschränkt
Alles in Butter also, für den oberösterreichischen Facharzt? Nicht wirklich, denn in seiner Reisefreiheit wird er zumindest eingeschränkt sein: Adelsmayr hat beim Ausreisen aus Österreich grundsätzlich keine Rechtssicherheit, ob ihn nicht der Zielstaat seiner Reise verhaftet, und ihn an Dubai ausliefert. Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium sagt, jeder Staat könne befinden, ob er einen internationalen Haftbefehl weiterverfolgt. Bei den europäischen Staaten sei er sich sicher, dass die das Verfahren für nicht korrekt erachten werden.
Voraussetzung, dass sich die anderen Staaten überhaupt noch in der einen oder anderen Form mit Adelsmayr befassen müssen, ist, dass Dubai nach Abschluss des Prozesses überhaupt einen internationalen Haftbefehl ausstellt. Möglicherweise kommt der aber gar nicht, meint Pilnacek, und gibt dadurch indirekt zu erkennen, was er von dem Prozess in Dubai hält.
Neues Verfahren in Österreich
Wenn der Haftbefehl aus Dubai kommt, wäre die Konsequenz für die österreichischen Justizbehörden wie gesagt nicht, diesem Folge zu leisten, sondern, formal gesehen, in Österreich ein Verfahren einzuleiten, ein Verfahren, das auch mit der alsbaldigen Einstellung durch die Staatsanwaltschaft enden könnte. Es werde dann beurteilt, ob ein Verfahren im Inland geführt werde und im Fall einer negativen Verfahrensbeendigung, also bei Einstellung oder Freispruch würde das für EU-Staaten eine Sperrwirkung bedeuten.
Ebenso Sperrwirkung für die gesamte Europäische Union hätte die Verhängung der Todesstrafe in Dubai. Wem die Todesstrafe droht, der wird keinesfalls aus der EU ausgeliefert.