Kirche wehrt sich gegen BZÖ-Vorwurf
Das Aus für die Grundsteuer-Befreiung der Kirche - das hat am Samstag BZÖ-Chef Josef Bucher gefordert. Jetzt hält die katholische Kirche dagegen. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften seien nämlich gar nicht von der Grundsteuer befreit, nur in einigen klar definierten Ausnahmen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 29.10.2012
Katholische Kirche zahlt Grundsteuer
Der Großteil des kirchlichen Grundbesitzes ist in der Hand der Klöster – und sie zahlen, wie alle anderen auch, Grundsteuer dafür, betont der Propst des Stiftes Herzogenburg, Maximilian Fürnsinn: "Das erschreckt mich schon etwas, dass ein Abgeordneter des österreichischen Nationalrates, noch dazu einer, der eine Partei führt, die Steuergesetzgebung nicht kennt. Die Kirche zahlt genauso Grundsteuer wie jeder andere. Dort, wo es sich um Forstbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe handelt, dort zahlen wir wie alle anderen genauso Grundsteuer."
Ausnahme bei "Gemeinnützigkeit"
Ausnahmen sind im Gesetz für "gemeinnützige Tätigkeiten" definiert. "Für Krankenhäuser, für Pflegeräume, Kindergärten usw., aber da sind ja alle diese Institutionen, auch die "weltlichen", genauso grundsteuerbefreit", so Propst Fürnsinn. Also kein Kirchen-Privileg, betont auch Paul Wuthe, Medienreferent der katholischen Bischofskonferenz: "Wenn zum Beispiel die Feuerwehr für ihre Gebäude, für ihren Grund keine Grundsteuer zahlt, um ihre wichtige Aufgabe im öffentlichen Interesse zu erfüllen."
Kirchengebäude sind befreit
In den Augen des Gesetzes fällt auch Seelsorge in den Bereich der Gemeinnützigkeit – also ein Gebäude, das für die Seelsorge genutzt wird, ist ebenfalls von der Grundsteuer befreit. Das gilt besonders für die Kirchengebäude selbst. Nur das ist wiederum kein kirchliches Privileg, betont Paul Wuthe: "Nicht nur eine katholische Kirche, auch ein buddhistischer Tempel oder eine jüdische Synagoge ist von der Grundsteuer befreit." Und Propst Maximilian Fürnsinn hat seine Zweifel, wie die Grundsteuer für ein denkmalgeschütztes Baujuwel überhaupt berechnet werden könnte... Eine kommerzielle Nutzung oder Verwertung des Grundstücks sei ja unmöglich. "Man müsste etwa vom Einheitswert ausgehen… aber was hat ein Kirchengebäude für einen Einheitswert? Den kann man ja gar nicht berechnen", so Fürnsinn.
Und Propst Maximilian erinnert daran, dass 65 Prozent aller denkmalgeschützten Gebäude in Österreich in kirchlicher Hand sind und mit hohem finanziellen Aufwand von der Kirche erhalten werden müssen.