Karl entschärft Grundbuchverteuerung

Erbschaften und Schenkungen von Immobilien innerhalb der Familie werden nun doch nicht teurer. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hat nach teils heftiger Kritik ihren ursprünglichen Gesetzesentwurf zur Grundbuchgebühr überarbeitet.

Mittagsjournal, 19.10.2012

Familienbesitze begünstigt

Innerhalb der Familie sollen alle Übertragungen begünstigt sein, so Justizministerin Beatrix Karl. Die Höhe der Grundbuchsgebühr soll sich hier weiterhin nach dem vergleichsweise niedrigen Einheitswert richten und nicht nach dem um ein Vielfaches höheren Verkaufswert der Immobilie.

"Ob das jetzt die Übergabe des Privathauses, des Betriebes oder eines bäuerlichen Hofes innerhalb der Familie ist. Da wird nicht mehr differenziert. Bei all diesen Übergaben im familiären Bereich finden sich Begünstigungen im Gesetz", so Karl.

"Missbrauch vorbeugen"

Und das unabhängig davon, ob der neue Besitzer, die Besitzerin in der Immobilie wohnt oder wohnen will. Dieser letzte Punkt war im ursprünglichen Entwurf noch anders geregelt und wird jetzt, nach Kritik von vielen Seiten, entschärft. "Nur in einem Fall gibt es das Erfordernis eines gemeinsamen Wohnsitzes, nämlich bei einer Übertragung an einen Lebensgefährten, eine Lebensgefährtin. Hier müssen wir einen möglichen Missbrauch vorbeugen", erklärt Karl.

Als enge Familie gelten übrigens Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie. Darunter fallen beispielsweise Enkel, aber auch Geschwister, Stief-, Wahl- oder Pflegekinder und deren Kinder.

Höhere Gebühren außerhalb der engen Familie

Für alle anderen Erbschaften und Schenkungen, also jene außerhalb der engen Familie, fällt ab dem 1.1.2013 die höhere Gebühr an. Das gilt zum Beispiel bei einer Schenkung an eine Cousine. In diesem Fall fallen bei der Grundbucheintragung 1,1 Prozent des Verkehrswertes, also des tatsächlichen Wertes an. Und der ist um ein Vielfaches höher als der Einheitswert, der bei Übertragungen im engeren Familienkreis als Berechnungsgrundlage dient.

Für überzogene Eile besteht übrigens kein Grund. Alle Schenkungen und Erbschaften, die bis zum 31. Dezember bei Gericht einlangen, fallen noch unter die alten Bestimmungen.

Die Justizministerin will die Neuregelung kommende Woche in den Ministerrat bringen.Notwendig wurde die Reform durch einen Spruch des Verfassungsgerichtshofes, der die alte Regelung gekippt hat.