FMA versus Staudinger: Behörde bleibt hart

Der Waldviertler Schuhunternehmer Heinrich Staudinger, der zur Finanzierung seines Betriebs bei Kunden, Freunden und Bekannten mehr als drei Millionen Euro gesammelt hat, beißt bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf Granit. Die FMA wirft ihm die verbotene Entgegennahme von Spareinlagen vor. Staudinger und seiner Firma drohen Strafzahlungen.

Mittagsjournal, 13.11.2012

"Werden das nie tolerieren"

Dem Geschäftsmodell Staudingers will die FMA einen Riegel vorschieben. Denn, so die Behörde, es sei nicht erlaubt, gewerbsmäßig und ohne Konzession fremde Gelder entgegen zu nehmen. Und zum Schutz vor Missbrauch sei das auch gut so. Staudinger muss nun entweder sein Finanzierungsmodell ändern, was auch mit höheren privaten Haftungen des Unternehmers verbunden ist, oder er muss die Geldgeber auszahlen. Ausnahmen oder ein Entgegenkommen der Behörde kann er nicht erwarten. Staudinger könne so nicht weitermachen, sagte FMA-Vorstand Helmut Ettl am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Als Privater Spareinlagen entgegenzunehmen, sei in ganz Europa verboten, nicht nur in Österreich. Ettl: "Wir werden das nie tolerieren."

Bleibt Staudinger unbeugsam, drohen ihm selbst Verwaltungsstrafen und seinem Unternehmen "zeitnah" Beugestrafen, beginnend mit 10.000 Euro, bis zu 30.000 Euro. Die werden so oft verhängt, bis umgestellt werde, sagte Ettl. Die Sanktionen werden noch heuer beginnen. Parallel dazu droht dem Unternehmer selber eine empfindliche Verwaltungsstrafe. (Text: APA, Red.)