Ministerrat: Handy-Verbot beim Radfahren

Die Regierung wird heute ein Gesetzespaket zum Radfahren beschließen. Städte und Gemeinden haben künftig die Möglichkeit, eigene Fahrradstraßen einzuführen. Und Handy-Telefonieren während des Radfahrens ist künftig verboten.

Morgenjournal, 4.12.2012

Handy beim Radeln - 50 Euro

Die eine Hand am Fahrradlenker, die andere samt Handy am Ohr, und all das während des Radfahrens - ein Bild, das spätestens ab April 2013 möglichst nicht mehr auf Österreichs Straßen zu sehen sein soll. Denn ab erstem April soll es verboten sein, während des Radfahrens zu telefonieren. Eine Hand muss lenken, die andere muss für Handzeichen frei bleiben, so zumindest will es der Gesetzgeber. Wer sich daran nicht hält muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen.

Eigene Radstraßen

Mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sollen auch eigene Fahrradstraßen bringen. Das Gesetzespaket räumt Städten und Gemeinden die Möglichkeit ein, solche Straßen einzurichten. Autos sollen sie nur in Ausnahmefällen, also etwa zum An- und Abfahren benutzen dürfen. Auch sogenannte Bewegungszonen sollen künftig möglich sein. In diesen Zonen sind alle Verkehrsteilnehmer gleichgestellt, wobei der Schwächere Vorrang hat. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. In Kraft treten soll das Paket mit 1. April 2013.
Keine Änderung gibt es bei der Promillegrenze für Radfahrerinnen und Radfahrer. Die bleibt bei 0,8. Auch die Einführung von Nummerntafeln für Fahrräder ist vom Tisch.

Bahn: Entschädigung bei Verspätung

Außerdem beschließt der Ministerrat heute eine Neuerung für all jene, die eine Jahreskarte für die Bahn besitzen. In Sachen Pünktlichkeit werden noch strengere Kriterien erlassen. Derzeit gilt die Regelung, dass Jahreskartenbesitzer dann eine Entschädigung erhalten, wenn mehr als zehn Prozent der Züge auf der jeweiligen Strecke unpünktlich sind. Künftig soll das schon bei fünf Prozent Unpünktlichkeit gelten. In Kraft treten soll die Verschärfung mit 1. Juli 2013.