Rechnungshof: Chaos bei Behindertenförderung

Die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform illustriert ein neuer Rechnungshofbericht über Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung. Sowohl Bund als auch Länder sind zuständig. Betroffene hätten dadurch bis zu 16 verschiedene Ansprechpartner, einen Überblick über die Förderungen hätten weder die Betroffenen noch die Zuständigen, kritisiert der Rechnungshof.

Abendjournal, 6.12.2012