Gemeinden: Grünes "Angebot" an SPÖ und ÖVP
Kanzler und Vizekanzler haben angesichts der Proteste von Ländern und Gemeinden, die sich in Finanzierungsfragen nicht an die Leine nehmen lassen wollen, schon Wirkung gezeigt und sind zurückgerudert. Die Grünen wollen das so nicht hinnehmen und bieten der Koalition von SPÖ und ÖVP nun eine Zweidrittelallianz für eine wirksame Verfassungsregelung gegen Spekulationsgeschäfte mit Steuergeld an.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 14.12.2012
Drei Punkte
Es sind drei Punkte, die der stellvertretende Grünen-Chef Werner Kogler mittels Verfassungsgesetz regeln will - die einzige wirksame Möglichkeit, um alle Gebietskörperschaft zu binden, wie Kogler meint: "Es geht erstens um alles offenlegen, zweitens um die einheitlichen Regeln zur Veranlagung und drittens um ein gemeinsames Haushaltsrecht. Jedes Land tut ja extra herum, und hätten wir das 2009 gehabt, wie von uns vorgeschlagen, dann hätten wir uns das meiste erspart, was wir jetzt in Salzburg sehen."
Zentrale Management
Entgegenkommen würde Kogler Ländern und Gemeinden in der Frage eines gemeinsamen Risiko-Managements: "Das ist sicher verhandelbar, in welcher Form hier Bund und Länder gemeinsam das Schulden-, Finanz- und Veranlagungsmanagement regeln. Aus meiner Sicht wäre das sicher auch eine Verpflichtung, über die Bundesfinanzierungsagentur zu gehen", zeigt der Grün-Abgeordnete eine Präferenz für ein zentrales Management. Aber da gibt es wie gesagt Spielraum.
Gespräche noch heute
Und für wie erfolgversprechend hält Kogler seinen Vorstoß angesichts der Reaktionen der Spitzen von SPÖ und ÖVP? "Jedes Mal war es noch so, dass die Bundesregierung letztendlich vor den eigenen Landeshauptleuten in die Knie gegangen ist. Jetzt ist ein historisches Fenster offen." Und diese Chance dürfe man auch nicht verstreichen lassen, so Kogler. Der Grün-Abgeordnete, der mit der Koalition schon in Sachen ESM-Vertrag gut zusammengearbeitet hat, will noch heute mit den Verhandlern von SPÖ und ÖVP Kontakt aufnehmen, um einen Fahrplan zu vereinbaren. Gesetzesvorschläge im Jänner, spätestens Februar, seien realistisch.