Ungarn: Wählerregistrierung ausgesetzt
Der ungarische Verfassungsgerichtshof hat heute das umstrittene neue Wahlgesetz außer Kraft gesetzt. Demnach hätten sich Wähler registirieren müssen. Die Regelungen waren Ende November von der rechtsnationalen Fidesz-Partei von Premierminister Victor Orban im Parlament verabschiedet worden. Sie hat dort eine zwei Drittel Mehrheit.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 28.12.2012
Richter: "Parlament hat Kompetenzen formell überschritten"
Das ungarische Verfassungsgericht begründet seinen Spruch mit formellen Gründen. Mit der Verankerung der Registrierungspflicht in den Übergangsbestimmungen des Grundgesetzes habe das Parlament seine Kompetenzen formell überschritten, befanden die Richter.
Die Wählerregistrierung ist ein zentrales Anliegen von Ministerpräsident Viktor Orban. Beobachter vermuten, dass Orban durch diese Regelung bildungsferne und verarmte Schichten von der Wahl fernhalten möchte, um trotz seines Popularitätsverlustes an der Macht bleiben zu können.
Ungarns Staatspräsident Janos Ader stoppe das Inkrafttreten der umstrittenen Wählerregistrierungspflicht, indem er das Verfassungsgericht angerufen hat.
Fidesz: "Im Februar in Grundgesetz übernommen"
Der Fraktionschef der Fidesz-Partei, Antal Rogan, zeigte sich von dem Richterspruch unbeeindruckt. Bereits im Februar werde das Parlament die beanstandeten Passagen der Übergangsbestimmungen per Verfassungsnovelle in den Normentext des Grundgesetzes übernehmen, sagte Rogan heute auf einer Pressekonferenz in Budapest.
Orbans Partei verfügt im derzeitigen Parlament über eine Zweidrittelmehrheit und kann damit die Verfassung nach Belieben ändern. Ein neues Parlament wählt Ungarn im Frühjahr 2014.