Rechteerklärung
Die/der Einsender/in bzw. Hersteller/in der Aufzeichnung räumt dem Österreichischen Rundfunk (ORF) hiermit das nicht-ausschließliche Recht ein, die übersendete Datei ganz oder in Ausschnitten in jeder Art und in jedem derzeitigen und zukünftigen technischen Verfahren und Format auch für den Zeitraum einer Schutzfristverlängerung in beliebiger Menge auf Tonträgern (einschließlich interaktiver Träger) zu vervielfältigen und zu verbreiten, ohne jede sachliche, zeitliche und örtliche Beschränkung beliebig oft im Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen, Kabel, Satellit und anderen technischen Einrichtungen, zum Beispiel streaming) auszustrahlen sowie zur Verfügung zu stellen (zum Beispiel online, WWW, on-demand-Dienste, interaktiv, streaming und/oder downloading). Außerdem räumt der Vertragspartner dem ORF das Recht zur öffentlichen Wiedergabe bzw. Vorführung, zur Weitergabe an Dritte sowie zur Bearbeitung ein.
23. Jänner 2024, 15:31
Die/der Einsender/in bzw. Hersteller/in der Aufzeichnung sichert dem ORF zu, dass er/sie über sämtlich dem ORF eingeräumten Rechte verfügungsberechtigt und dass das Werk bzw. die erbrachte Leistung frei von Rechten Dritter ist sowie dass die abgebildeten Personen mit der Sendung und sonstigen Veröffentlichung einverstanden sind.
Der ORF haftet nicht für Ansprüche, die aus dieser Rechtseinräumung entstehen.