Wende im Salzburger Spekulationsskandal?

Kurz vor Präsentation des offiziellen Finanzberichts gibt es Gerüchte, das Land Salzburg habe bei den Spekulationsgeschäften gar keine Verluste gemacht, sondern möglicherweise sogar Gewinne eingefahren. Die Beschuldigten zeigen sich erfreut: Gäbe es keinen Schaden, würde ein wesentlicher Vorwurf wegfallen.

Mittagsjournal, 14.1.2013

Bernt Koschuh

Gewinne statt Verluste?

Am Mittwoch will Finanzlandesrat David Brenner offizielle Zahlen zu möglichen Spekulationsverlusten in Salzburg bekannt geben, die Teams von Unternehmensberatern und Wertpapierexperten ermittelt haben. Derzeit gibt es nur einige unbestätigte Berichte, die Ö1 vorliegen. Demnach soll das offizielle Landesportfolio mit einem Investitionsvolumen von 1,8 Milliarden sogar 150 Millionen Euro im Plus sein. Auch ein angebliches, bisher geheim gehaltenes "Schattenportfolio" mit einem Gesamt-Volumen von 1,2 Milliarden Euro soll sich im Plus befinden.

Paulus-Anwalt: "Vorwürfe brechen zusammen"

Martin Riedl, der Anwalt von Eduard Paulus, dem suspendierten Leiter der Salzburger Finanzabteilung, zeigt sich erfreut: "Wenn das zutrifft und für das Land Salzburg kein Schaden entstanden ist, würden alle Vorwürfe in sich zusammenbrechen." Entschuldigen müsse sich dann die Politik, und zwar wegen ihrer "vorausschießenden, hysterischen Reaktion." Auch Paulus habe stets vermutet, dass die Wertpapier-Portfolios im Plus sind.

Ähnlich die Reaktion von Herbert Hübel, dem Anwalt der entlassenen Finanzbeamtin Monika R. Er fügt jedoch hinzu, dass es nie ein Schattenportfolio seiner Mandantin gegeben habe. Anders als von Landesseite behauptet habe Monika R auch nie gesagt, dass es ein Minus von 340 Millionen Euro gebe, sondern nur, dass es im schlimmsten Fall drohe.

Strafrechtlich schwierige Situation

Strafrechtlich gesehen gilt laut Experten grundsätzlich: Selbst wenn dem Land Salzburg insgesamt tatsächlich kein Schaden entstanden sein sollte, dann könnte schon ein einzelnes Wertpapiergeschäft, das für sich genommen einen Schaden verursacht hat, den Tatbestand der Untreue begründen. Und zwar dann, wenn die oder der Beschuldigte gleichzeitig einen so genannten Befugnismissbrauch begangen hat.

Paulus' Anwalt gibt sich jedoch optimistisch: "Einen Schädigungsvorsatz nachzuweisen wird bei derartigen Geschäften nicht ganz einfach sein – vor allem, wenn keine Verluste entstanden sind."

Staatsanwaltschaft will abwarten

Von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie dem Rechnungshof gibt es heute keine Stellungnahme zu den kolportierten Zahlen. Man werde sich aber die Berichte und Ergebnisse der von Finanzlandesrat David Brenner mit der Untersuchung beauftragten Unternehmensberater und Wertpapierexperten ansehen. Die Ermittlungen werden voraussichtlich noch Monate dauern.