"Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug"

Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist heute vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden. Der Richter befand ihn allerdings für schuldig, ein Beweismittel gefälscht zu haben, dafür erhielt Mensdorff eine Strafe von 2 Jahren bedingt.

Stefan Apostol

(c) HOCHMUTH, APA

Abendjournal, 17.01.2013

Verteidiger: Sieg der Rechtstaatlichkeit

Die Sache stinkt. Sie stinkt sogar sehr - aber sie stinkt nicht genug, so Richter Stefan Apostol. Auch wenn der Richter moralische Bedenken anführte: Der Verteidiger von Alfons Mensdorff Pouilly, Harald Schuster, wertet das Urteil jedenfalls als Sieg der Rechtstaatlichkeit: "Es stinken viele Dinge in Österreich. Wenn alle stinken würden, würden alle im Häfn sitzen."

Keine Beweise für Bestechung

Es sei zwar sehr plausibel, dass alles so gelaufen sei, wie von Staatsanwalt Michael Radastics beschrieben, so der Richter. Die Aussage eines Zeugen im Hinblick auf ein Projekt in Ungarn spreche für sich. Der Zeuge hatte ausgesagt, dass Mensdorff die richtige Adresse in Sachen Bestechung gewesen sei. Dieser Bereich war aber nicht Teil der Anklage. Im gegenständlichen Verfahren gebe es keinen einzigen stichhaltigen Beweis für Bestechung. Ob das Verhalten Mensdorffs moralisch zu rechtfertigen ist, müsse dieser mit sich selbst ausmachen.

Staatsanwalt beruft

Mensdorff wollte nach dem Urteil keinen Kommentar abgeben. Davor sagte er auf die Frage, ob er noch Vertrauen in die österreichische Justiz habe: "Ja, das habe ich."

Zum Schuldspruch wegen Beweismittelfäschung bemerkte der Richter, strafmildernd wirke sich der bisher ordentliche Lebenswandel Mensdorffs aus. Wobei ich schon sagen muss, dass ich mit dieser Formulierung in diesem Fall Probleme habe, so Apostol. Der Gesetzgeber meine damit, dass Mensdorff nicht vorbestraft sei. Mensdorff hat das Urteil angenommen. Der Staatsanwalt hat dagegen berufen. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.