Arbeit für Asylwerber: Viele Hürden

SPÖ und ÖVP haben in Sachen Arbeitsbewilligung für Asylwerber Verhandlungsbereitschaft angedeutet - eine erste Reaktion auf die Forderungen der hungerstreikenden Flüchtlinge in der Wiener Votivkirche. Zwar dürfen Asylwerber schon jetzt als Saisoniers arbeiten. Laut Innenministerium sind von den 10.000 verfügbaren Saisonjobs aber nur rund 500 von Flüchtlingen in Anspruch genommen worden. Der Grund sind zahlreiche Hürden.

Mittagsjournal, 22.1.2013

Prüfen und rechnen

Drei Monate nachdem ein Flüchtling in Österreich um Asyl angesucht hat, darf er laut Gesetz als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft oder im Tourismus arbeiten. Die erste Hürde: Das AMS registriert Asylwerber nicht als Arbeitsuchende, weil sie keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sagt Anny Knapp von der Asylkoordination. Will ein Betrieb einen Asylwerber beschäftigen, heißt das noch nicht, dass er den Job auch bekommt: Zuerst müsse noch geprüft werden, ob arbeitsuchende EU-Staatsbürger diesen Job übernehmen könnten oder andere Personen, die schon länger auf dem Arbeitsmarkt sind.

Fällt dieses sogenannte Ersatzkräfteverfahren zu Gunsten des Asylwerbers aus, beginnt das Rechnen: "Wenn der Asylwerber das Glück hat, eine Bewilligung zu bekommen und einen Job macht, dann verliert er nach einer gewissen Zeit die Grundversorgungsleistungen, weil er oder sie nicht mehr als hilfsbedürftig gilt."

Ausländer brauchen weniger?

In der Grundversorgung bekommen Asylwerber 40 Euro Taschengeld im Monat, dazu Verpflegung und eine Unterkunft. In den meisten Bundesländern dürfen Asylwerber zwischen 100 und 110 Euro dazu verdienen. Ist es mehr, fällt die Grundversorgung weg. Soweit, so logisch. Doch die Regelung sieht außerdem vor, dass Asylwerber auch nach ihrem Saisonjob von dem verdienten Geld leben sollen, so Knapp. Angenommen wird dabei ein benötigter Geldbedarf von 450 Euro pro Monat.

Von 450 Euro im Monat zu leben, sei eine Zumutung, sagt Anny Knapp und vergleicht die Summe mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung von 773 Euro: "Ich verstehe nicht, warum jemand, der nur nicht den österreichischen Pass hat, weniger zu seinem Lebensunterhalt braucht als jemand der Österreicher ist und sich in einer vergleichbaren Situation befindet, nämlich nicht in der Lage ist, selbst für den Unterhalt zu sorgen."

Die aktuelle Arbeitsregelung für Asylwerber stammt aus dem Jahr 2004. Per Erlass hat der damalige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) die Beschäftigungsbewilligung auf Saisonarbeit eingeschränkt. Seit Langem fordern Hilfsorganisationen, dass der "Bartenstein-Erlass" fällt.