Länder: Gemeinden oft weiter ungeprüft

Seit zwei Jahren dürften die Landesrechnungshöfe Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen. Doch dafür müssen erst die jeweiligen Landtage die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Was in den meisten Bundesländern bisher nicht oder nur teilweise passiert ist. Womit den dortigen Landesrechnungshöfen die Hände gebunden sind.

Mittagsjournal, 4.2.2013

Zufriedenheit in Vorarlberg

Am weitesten ist man in den westlichen Bundesländern. In Salzburg hat der Landesrechnungshof mit der Prüfung der ersten beiden Gemeinden begonnen, der bisher einzigen österreichweit. In Vorarlberg hat der Landtag dem Landesrechnungshof die Möglichkeit gegeben, mit Beginn des neuen Jahres Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zu prüfen, und zwar ohne Auftrag von außen, so Herbert Schmalhardt, Direktor des Vorarlberger Landesrechnungshofes: "Wir wollten keine Vorgabe einer bestimmten Einschränkung an Gemeinden, die wir prüfen dürfen. Wir wollten in diesem Bereich eine gesetzliche Regelung, die die Unabhängigkeit des Rechnungshofes wahrt. Und diese Regelung wurde umgesetzt und wir sind mit dem Status quo der Regelung in Vorarlberg sehr zufrieden."

Unzufriedenheit in OÖ

Davon kann in Oberösterreich noch keine Rede sein. Laut Friedrich Pammer, Direktor des Oberösterreichischen Landesrechnungshofes hat dieser die Kompetenz, auf Ersuchen von Landesregierungsmitgliedern Gutachten zu erstellen. Aber der Landesrechnungshof kann nicht von sich aus, ohne Auftrag, eine Gemeinde unter 10.000 Einwohner prüfen. Pammer ist damit "nicht zufrieden".

Hoffnung in Kärnten

Auch in Kärnten könnte man noch weiter gehen. Bisher sei man nur einen Schritt in diese Richtung gegangen, sagt der Direktor des dortigen Rechnungshofes, Heinrich Reithofer. Der Landesrechnungshof habe die Prüfzuständigkeit für alle Beteiligungen der Kärntner Gemeinden unter 10.000 Einwohnern eingeräumt erhalten. Also alle Unternehmungen, an denen eine Gemeinde mindestens zur Hälfte beteiligt ist, können überprüft werden, nicht aber die Budgets der Gemeinden selbst. Reithofer hofft, dass das noch folgen wird.

Prüfung kein Nachteil für Bürger

In Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland haben die Landesrechnungshöfe ebenfalls noch nicht die völlige Kontrollmöglichkeit, in Tirol wurden die erweiterten Kompetenzen schon beschlossen, die Regelung tritt aber frühestens nach der Landtagswahl im April in Kraft. Ist es vielleicht so manch einem unangenehm, wenn die Gemeindekassen genau durchleuchtet werden? Manfred Müller, Salzburger Rechnungshofdirektor und zugleich auch Sprecher der Landesrechnungshöfe: "Es kann sein, dass es manchem nicht so angenehm ist. Ich glaube allerdings, man scheut auch die Verwaltung und den Aufwand, noch einmal geprüft zu werden." Was bei Müller auf Unverständnis stößt, denn "ich glaube, das kann gar nicht zum Nachteil des Bürgers ausgehen, wenn Rechnungshöfe eine gute Arbeit vollziehen können."