Warnung vor neuen Telefontricks

Eine auf den ersten Blick verlockende Zuschrift haben Abonnenten und Abonnentinnen der Verlagsgruppe News in den vergangenen Tagen bekommen. Darin ist von einer Gewinnchance von mehreren tausend Euro die Rede - ein kostenloser Anruf soll genügen. Doch Anrufer gewinnen nichts, stattdessen wartet eine unangenehme Überraschung.

Mittagsjournal, 7.2.2013

Dauerlottoschein statt Sofortgewinn

An wenige treue Abonnenten richtet sich der Brief der Verlagsgruppe News. Auch an Gerold Auer, der seit Jahren eines der 15 Magazine der Gruppe abonniert hat. Die Idee zu gewinnen reizt ihn und er ruft die angegebene Nummer an. Doch dort meldet sich nicht die Verlagsgruppe, sondern das sogenannte Maxx-Lottoteam. Von der ursprünglichen Gewinnchance sei plötzlich keine Rede mehr gewesen, so Auer: "Im Brief ist gestanden entweder 10.000 Euro Sofortgewinn oder 25 Jahre lang 3.000 Euro monatlich, während am Telefon von einem verbilligten Dauerlottoschein und Geldbeträgen bis zu – wenn ich es richtig im Kopf hab – 100.000 Euro gesprochen wurde."

Dieses Vorgehen sei nicht kundenfreundlich, sondern betrügerisch, ärgert sich Auer. Ein Gewinnspiel sei gut und schön, "wenn man nichts gewinnt, na, dann gewinnt man nichts, aber dass man dann quasi an eine Lottohandelsgesellschaft verkauft wird, das ist mir zuwider."

VKI: Umgehung von Schutzvorschriften

Jetzt will Gerold Auer sein Abo kündigen. Außerdem hat er sich an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) gewandt. Dort ortet Juristin Sabine Hochmuth verbotene Werbeanrufe, sogenanntes Cold Calling, durch die Hintertür: "Rückrufe von Konsumenten zu provozieren ist mit Sicherheit eine Umgehung der Schutzvorschriften nach dem Telekommunikationsgesetz. In diesem Gesetz ist festgeschrieben, dass unerlaubte Werbeanrufe an Konsumenten verboten sind."

Die Verlagsgruppe News hat mit einer schriftlichen Stellungnahme reagiert. Gernot Schwendtner, Leiter der Abteilung Neue Geschäftsfelder, verwehrt sich gegen den Vorwurf, Cold Calling zu umgehen. Bei Cold Calling würden Personen ohne ihr Einverständnis angerufen. Bei dieser Aktion würden sich aktiv nur Personen melden, die sich auch für das angebotene Gewinnspiel interessieren.

VKI geht Fall nach

Das Schreiben der Verlagsgruppe News könnte aber einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, sagt die VKI-Juristin. Das Provozieren von Rückrufen mit irreführenden Angaben sei nämlich schon als Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz bewertet worden. In diesem Fall hätte eine Bank Konsumenten angerufen und um Rückruf gebeten, erklärt Sabine Hochmuth, bei der angegebenen Rückrufnummer habe sich dann aber nicht die Bank, sondern ein Finanzberater gemeldet.

Der VKI geht dem aktuellen Fall jetzt nach. Die Verlagsgruppe News betont, alle Anfragen mit Sorgfalt prüfen zu wollen, und bittet Abonnenten, sich mit Beschwerden direkt an den Verlag zu wenden.

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