Keine Vorratsdaten für Heeresnachrichtendienste

Aufruhr bei Datenschützern: Das Verteidigungsministerium wollte offenbar den beiden militärischen Geheimdiensten per Gesetz den Zugang zu sensiblen Telekomvorratsdaten der Staatsbürger verschaffen. So war es jedenfalls in einem Gesetzesentwurf zu lesen. Aber nicht lange: Dieser Punkt wurde nach öffentlicher Kritik vom Verteidigungsminister zurückgezogen.

Abendjournal, 7.2.2013

FM4 machte aufmerksam

Daten über die Telefon- und Internetnutzung einer Person dürfen schon jetzt von Polizei und Staatsanwalt genutzt werden. Normalerweise unter richterlicher Aufsicht, manchmal, wenn es schnell gehen muss, sogar ohne, unter anderem zur Abwehr einer konkreten Lebensgefahr. Vorratsdatennutzung wollte das Verteidigungsministerium jetzt auch für Heeresabwehr- und Heeresnachrichtenamt und schrieb das in einen Gesetzesentwurf, der der Öffentlichkeit zur Zeit zur Stellungnahme aufliegt.

Was im Entwurf allerdings nicht drinnen steht, sind die einschränkenden Bedingungen der Polizei, Stichwort konkrete Lebensgefahr, sondern: zur Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste. Der ORF-Sender FM4 machte darauf aufmerksam, FPÖ, Grüne und Datenschützer protestierten und wenig später ließ Minister Norbert Darabos, SPÖ, wissen, das werde so nicht kommen.

Datenschutzratsvorsitzender: "Wirklich eine Zumutung"

Für den Datenschutzratsvorsitzenden und Nationalratsabgeordneten Johann Maier, SPÖ, ist bzw. war der Entwurf mit diesem Passus "wirklich eine Zumutung" für alle Menschen, die sich kritisch mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen. Die Schuld sieht er aber nicht direkt bei Darabos: "Der Bundesminister wird seinen Beamten vertraut haben, jeder Minister muss seinen Beamten vertrauen, aber ich weiß, dass es Beamte gibt, auch in anderen Bundesministerien, die glauben, hinter dem Rücken des oder der Ressortverantwortlichen Politik machen zu müssen und das gehört unterbunden."