Grundsatzurteil über lesbische Adoptiveltern

Sollen homosexuelle Paare auch in Österreich Kinder adoptieren dürfen? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Bisher ist eine Adoption durch schwule oder lesbische Eltern in Österreich verboten. Das Urteil des Straßburger Gerichts wird daher richtungweisend sein - wie immer es ausgeht.

Morgenjournal, 19.2.2013

Zwei Frauen als Eltern

Es geht um die Adoption eines 1995 geborenen Burschen - er lebt bei seiner leiblichen Mutter und bei deren Partnerin, die sich beide um ihn kümmern. Das alleinige Sorgerecht liegt bei der Mutter, eine Adoption durch die Partnerin hat die Behörde verboten. Begründung: Eine Adoption könne jeweils nur den natürlichen Elternteil desselben Geschlechts ersetzen - und damit könnten rechtlich nicht beide Frauen zugleich die Elternschaft bilden. Überdies sei gesetzlich zwar nicht genau festgelegt, was der Begriff Eltern eigentlich umfasse, aber er ziele jedenfalls auf zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts ab.

Beschwerde in Straßburg

Der Fall ging durch mehrere Instanzen. Der Oberste Gerichtshof hat im Jahr 2006 eine Berufung des lesbischen Paares abgelehnt. Die beiden Frauen legten Beschwerde ein beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ein. Sie beziehen sich dabei auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention - in diesem Fall wegen ihrer sexuellen Orientierung - sowie auf das Recht auf Privat- und Familienleben.

Im Oktober letzten Jahres gab es dazu eine Anhörung, Stellungnahmen wurden eingeholt, unter anderem von Menschenrechtsorganisationen, ein Urteil ist für heute angekündigt.

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