Bleiberecht für Votivkirchen-Flüchtlinge?

In Schubhaft zu kommen und abgeschoben zu werden - das ist für die Flüchtlinge in der Votivkirche wohl ihr persönliches Schreckensszenario und ein Grund dafür, dass sie weiter in der Kirche ausharren. Aber laut Darstellung des Innenministeriums könnte es für jeden einzelnen von ihnen Alternativen geben: vom Asyl über die sogenannte Duldung in Österreich bis zur freiwilligen Rückkehr ins Heimatland.

Morgenjournal, 19.2.2013

Meldepflicht statt Schubhaft

Schubhaft, Abschiebung und Aufenthaltsverbot für die gesamte EU - am weitesten davon entfernt sind rund 35 der Votivkirchen-Flüchtlinge, die noch im Asylverfahren sind und damit Chancen auf Asyl haben. Bei rund 25 hingegen ist das Asylverfahren rechtskräftig negativ beendet. Aber Gerhard Reischer, Leiter der fremdenpolizeilichen Abteilung im Innenministerium, sagt zur Rechtslage in solchen Fällen: "Die Tatsache alleine, dass er jetzt rechtskräftig negativ ist, rechtfertigt eine Schubhaft noch nicht." Die häufige Alternative ist die Unterbringung in einem Quartier. Voraussetzung ist, dass der Betroffene sich bereit erklärt, im Asylverfahren mitzuwirken und zu Behördenterminen zu erscheinen, so Reicher: "Er muss sich dann in diesem Quartier aufhalten und täglich sich einmal bei der Behörde melden. Er kann aber frei aus- und eingehen."

Hilfe zur Ausreise

Die Ausreise bleibt dem Betroffenen aber nicht erspart. Wobei die meisten Flüchtlinge nicht abgeschoben werden, sondern freiwillig ausreisen, sagt Reischer: "Es wird angeboten, freiwillig zurückzukehren - durchaus mit Unterstützung des Staates. Erst wenn er dieses Angebot auch nicht annimmt, dann droht unter Umständen die Abschiebung." Nach Afghanistan sind mit einem Rückkehrprogramm bisher rund 50 Personen heimgekehrt, so der Fremdenpolizeichef: "Wir kaufen vor Ort das Equipment, dass jemand zum Beispiel einen Malerbetrieb aufmachen kann."

Duldung ohne Reisepass

Doch die Votivkirchen-Flüchtlinge hoffen nach oft jahrelanger Odyssee und wochenlangem Hungerstreik nicht auf unterstützte Rückkehr sondern zumindest auf die sogenannte Duldung in Österreich. Der Hintergrund: Laut Fremdenpolizeichef Reischer haben 90 Prozent der Asylwerber keinen Reisepass. Und etwa bei Pakistanis kann es sein, dass sie in ihrem Heimatland nie registriert wurden. Dann ist eine Rückkehr schwer möglich: "Ist er nicht registriert, geht es nicht ganz so einfach. Zu sagen, das ist jetzt ein pakistanischer Staatsbürger, ist natürlich eine Grundvoraussetzung für die Botschaft, damit sie ein Ersatzreisedokument ausstellen kann."

Ohne Reisedokument aber bestehe die Möglichkeit der Duldung, so Reischer. Die Duldung ist zwar der schwächste Aufenthaltstitel und gilt nur für ein Jahr. Aber sie erlaubt reguläre Arbeit und einen Aufschub - also Hoffnung, doch länger in Österreich bleiben zu können - aber keine Garantie.

Übersicht

  • Migration