Hilfe für Blutkonserven-Geschädigte

Wird ein Patient oder eine Patientin über Blutkonserven infiziert, wird er oder sie zumindest medizinisch, aber auch finanziell nicht allein gelassen. Es gibt mehrer Fonds, aus denen Entschädigungen bezahlt werden. Geld gibt es unabhängig davon, ob jemandem eine Schuld an dem Vorfall nachgewiesen werden kann oder nicht.

Morgenjournal, 1.3.2013

HIV-Unterstützungsfonds

Offenbar trotz aller Kontrollen ist die Patientin mit HIV angesteckt worden. Für solche Fälle, in denen kein Schuldiger feststellbar ist, hätten Bund und Länder vorgesorgt, sagt Patientenanwalt Gerald Bachinger. So steht zum einem der HIV-Unterstützungsfonds zur Verfügung. Aus diesem Fonds kann der Patient monatlich Geld bekommen, die Höhe berechnet sich nach dem individuellen Fall, also wie schwer die Erkrankung ist, oder wie viele Angehörige zu versorgen sind.

Patientenentschädigungsfonds

Der Patientenanwalt geht außerdem davon aus, dass darüber hinaus auch im aktuellen Fall Entschädigungszahlungen für Aufwendungen, Verdienstentgang, Schmerzen und dergleichen zum Tragen kommen. Diese Zahlungen laufen über die Länder. Dort gibt es für solche Fälle die Patientenentschädigungsfonds. Diese sind unterschiedlich hoch dotiert. Durchschnittlich gibt es 70.000 Euro pro Fall. In Vorarlberg sind es nur 50.000 Euro. In Wien gibt es für besonders schwere Fälle bis zu 100.000 Euro pro Schadensfall.

Detail am Rande: Es gibt noch weitere Unterstützungsfonds im Gesundheitsministerium, wenn man sich durch Blutkonserven mit anderen Krankheiten ansteckt, z.B. mit Hepatitis. Generell hat sich in Österreich in den letzten Jahren immer mehr durchgesetzt, dass weniger Blutkonserven verwendet werden, sagt Bachinger. Damit kann auch das Risiko, sich über Blutkonserven mit einer Krankheit zu infizieren, weiter gesenkt werden.