Verfassungsrichter prüfen ESM-Beteiligung
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) steht ab heute in Österreich auf dem Prüfstand: Der Verfassungsgerichtshof muss untersuchen, ob die österreichische Teilnahme daran rechtlich korrekt ist. Dier scheidende Kärntner Landesregierung hat noch unter Führung der FPK dieses Verfahren beantragt. Heute gibt es dazu eine öffentliche Verhandlung.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 6.3.2013
Reihe von Kritikpunkten
Gleich neun Punkte beanstanden die Juristen der Kärntner Landesregierung in ihrem Antrag an den Verfassungsgerichtshof. Der Nationalrat sei nicht ausreichend mit dem ESM befasst worden, der Bundespräsident habe sich geirrt, das Ganze widerspreche einem wichtigen EU-Grundvertrag, man habe zu wenig volkswirtschaftlich untersucht, es sei unsachlich, dass nicht alle EU-Mitglieder mitzahlen, es seien Hoheitsrechte in unzulässigem Ausmaß an internationale Organe übertragen worden, und so weiter.
Auftakt mit Anhörung
Die Kärntner Landesregierung möchte, dass die Höchstrichter den Vertrag für ganz oder teilweise nicht anwendbar erklären - wegen Rechtswidrigkeit. Im Verfassungsgerichtshof findet heute eine sogenannte Öffentliche Verhandlung statt. Da wird aber - entgegen dem Wortlaut des Veranstaltungstitels - nicht ausgehandelt, sondern befragt: Die Verfahrensparteien, also die Kärntner Landesregierung einerseits und die Bundesregierung andererseits, haben dabei Gelegenheit, ihre Positionen nochmals zu verdeutlichen. Im Gerichtssaal sind aber natürlich nicht Minister oder Landesräte, sondern die von ihnen beauftragen Juristen. Nach dieser öffentlichen Verhandlung - Dauer ein zwei Stunden - beginnen dann die Beratungen der Verfassungsrichterinnen und Richter. Mit einer Entscheidung ist heute noch nicht zu rechnen.