Po-Grapschen: Auch ÖVP-Frauen für Strafen
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat anlässlich des heutigen Frauentages neuerlich gefordert, dass Po-Grapschen ins Strafrecht aufgenommen wird. Ein Gesetzesentwurf von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) zur Verschärfung des Sexualstrafrechts sieht das aber derzeit nicht vor. Die Chefin der ÖVP-Frauen, Dorothea Schittenhelm, will sich damit nicht zufrieden geben. Auch sie fordert, dass Po-Grapschen bestraft wird.
27. April 2017, 15:40
Mittagsjournal, 8.3.2013
"Es geht um Selbstwert und Respekt"
Wird der Po berührt und ist das unerwünscht, müsse das rechtliche Konsequenzen haben, fordert die Chefin der ÖVP-Frauen, Dorothea Schittenhelm: "Tatsache ist, dass es sich hier nicht nur um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern dass das ernsthaft juristisch beleuchtet werden und es auch Konsequenzen geben muss." Tatsache ist für Schittenhelm, dass das Po-Grapschen derzeit zu milde behandelt wird: "Diese Zeiten sind endgültig vorbei. Da geht es einfach um den Selbstwert der Frauen und den Respekt gegenüber Frauen."
Der Po als Geschlechtsteil
Justizministerin Beatrix Karl, ebenfalls von der ÖVP, will Po-Grapschen derzeit nicht als Delikt ins Strafrecht aufnehmen, die rechtlichen Konsequenzen im Verwaltungsrecht seien ausreichend, sagt sie. Schittenhelm ist selbst keine Juristin, ob Strafrecht oder Verwaltungsrecht müsse diskutiert werden, fest steht allerdings, dass es härtere Strafen als bisher für Po-Grabschen im privaten Umfeld geben müsse, und deswegen sieht sie auch noch Gesprächsbedarf, auch in der eigenen Partei: "Die Frage im Gesetz ist ja nur, welchen Teil des Körpers nennen wir auch Geschlechtsteil, der zu berücksichtigen ist bei einer derartigen Sanktionierung. Und ich meine, dass hier der Po sehr wohl auch zu einem Geschlechtsteil gehört."
Mahnung zur Vorsicht
Von Justizministerin Beatrix Karl war heute dazu keine Stellungnahme zu bekommen. Der Justizsprecher der ÖVP Michael Ikrath mahnt aber zur Vorsicht: Das Strafrecht sei das schärfste Mittel des Staates, um unerwünschtes Verhalten zu sanktionieren, Po-Grapschen da sicher ein Grenzfall. Es dürfe jetzt keine Husch-Husch-Pfusch-Aktion geben, sondern man müsse sorgfältig prüfen, ob das Po-Grapschen im Rahmen der großen Strafrechtsreform bis 2015 ins Strafrecht aufgenommen wird. Dazu sind Arbeitsgruppen eingerichtet.