Recht auf Feiertage: Juristen uneins

Muslime und Juden wünschen sich gesetzliche Feiertage in Österreich. Man sei als Religion gesetzlich anerkannt und deshalb habe man auch gleiche Rechte, argumentiert zum Beispiel die islamische Glaubensgemeinschaft. Ob es ein Recht auf gesetzliche Feiertage gibt, da sind sich Verfassungsjuristen nicht ganz einig, aber der Staat könne den Religionsgemeinschaften diese Rechte jederzeit einräumen.

Mittagsjournal, 29.3.2013

Öhlinger: Recht für alle

Muslime und Juden sind gesetzlich anerkannt und deshalb stehen ihnen auch Feiertage zu - ein bis zwei Tage pro Jahr, sagt Verfassungsexperte Theo Öhlinger. Als Beispiel nennt er den Reformationstag, der für evangelische Christen arbeitsfrei ist, und meint: "Zumindest ein ähnliches Recht in einer ähnlichen Anzahl sollte man allen Kirchen und Religionsgesellschaften, die gesetzlich anerkannt sind, einräumen."

Funk: Nicht eindeutig

Für seinen Kollegen Bernd-Christian Funk ist die Sache nicht so eindeutig: Einerseits habe die römisch-katholische Kirche eine besondere Stellung durch das Konkordat, andererseits müsse der Staat Glaubensgemeinschaften gleich behandeln. Und diese Gleichbehandlungspflicht bedeute, dass es nicht zu Diskriminierungen kommen darf. "Eine rechtlich eindeutige Lösung, dass es keine Änderung der Rechtslage brauche, oder im Gegenteil, dass die bestehende Rechtslage verfassungswidrig ist, eine solche Lösung lässt sich hier nicht vertreten."

Aber wer bekommt wie viele Feiertage, und nach welchen Kriterien wird das entschieden? Funk: "Hier gibt es verschiedene Gesichtspunkte, die zu beachten sind wie die Größe der betroffenen Religionsgemeinschaft, und die Bedeutung, die die Feiertagsruhe und das Gebet für die Angehörigen dieser Religionsgemeinschaft haben. Daher ist es zulässig, unterschiedliche Regelungen vorzusehen."

Änderungen unausweichlich

Diese rechtlichen Fragen werden wahrscheinlich die Höchstgerichte einmal klären müssen, so der Verfassungsexperte, vielleicht sogar auf europäischer Ebene. Der Staat könne den Religionsgemeinschaften aber jederzeit Feiertage zugestehen. Und auf lange Sicht werde das auch notwendig sein, so Funk. Zulässig wäre es aber nicht ohne weiteres, in diesem Zusammenhang bestehende verbindliche Vereinbarungen mit der katholischen Kirche zu schmälern. Gesellschaftlich werde das Thema jedenfalls immer wichtiger, sagt Bernd-Christian Funk, irgendwann werde sich die Politik damit auseinandersetzen müssen.