Kondkordat - veraltetes Relikt?

Nach vielen Jahren wird jetzt wieder über das Konkordat diskutiert. In diesem völkerrechtlichen Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl ist das Verhältnis zwischen Staat und römisch-katholischer Kirche geregelt.
Die zuständige Ministerin Claudia Schmied hat aber sofort klar gestellt, dass das Konkordat nicht zur Disposition steht. Ausgelöst wurde die Debatte durch ein Volksbegehren, das ab 15. April zur Unterschrift aufliegt. Es wendet sich - so die Selbst-Bezeichnung - gegen "Kirchen-Privilegien" und wird von laizistischen, humanistischen und atheistischen Gruppen unterstützt.

Morgenjournal, 30.03.2013

Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien

Auch wenn im Text des Volksbegehrens nur von "Kirche" die Rede ist - gemeint seien damit alle gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, betont der Unternehmer Niko Alm, einer der Initiatoren: "Wir meinen damit die Interpretation, dass Religion als Privatsache zu erkennen ist vom Staat. Das heißt, wenn Religion Privatsache ist, können sich aus Religion oder irgendeiner anderen Weltanschauung – die ja völlig gleich zueinander sind – keine Privilegien, aber auch keine Diskriminierungen ergeben."

Die Privilegien

In 13 Punkten werden im Volksbegehren derartige "Privilegien" aufgezählt - zum Beispiel die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages. Weiters im Visier des Volksbegehrens: der katholische Religionsunterricht, die katholischen Privatschulen, die staatliche Unterstützung beim Denkmalschutz, das Konkordat, die EU-Agrarförderungen und die Befreiung von der Grundsteuer. Außerdem wird behauptet, der ORF sei vertraglich zur Ausstrahlung ausführlicher Religionssendungen gezwungen. Einen solchen Vertrag gibt es nicht - der ORF ist lediglich zur angemessenen Berücksichtigung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften verpflichtet.

Staatliche Untersuchungskommission wird gefordert

Niko Alm räumt durchaus ein, dass der Text des Volksbegehrens in mehreren Punkten Mängel aufweist.
"Das Volksbegehren ist sehr schnell gestartet. Die Texte wurden formuliert zu einer Zeit, wo uns gewisses Faktenwissen auch gefehlt hat. Wir wissen einfach jetzt – zwei Jahre später – viel mehr als vorher. Manche Dinge sind unscharf formuliert, manche Dinge sind zu provokant formuliert. Damit bin ich einfach nicht besonders glücklich, aber es ändert im Kern der Sache eigentlich nichts."

Und eine weitere zentrale Forderung: Die Einsetzung einer staatlichen Untersuchungskommission zur Klärung von Fällen sexueller Gewalt in kirchlichen Einrichtungen.