Rechtsfolgen der Tiroler Stronach-Spaltung
Das nun in Tirol nicht zum Zug kommende Team Stronach ist naturgemäß verärgert. Deren Vertreterin Sonja Ulmer stellt Verfassungsbeschwerden in den Raum. Die Einschätzung, welche Chancen ein derartiger Rechtsweg hätte, sind unterschiedlich.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 5.4.2013
Verfassungsrechtliche Bedenken
Die Tiroler Landeswahlbehörde beruft sich darauf, dass laut Verfassungsgericht alle Formalvorschriften strikt nach dem Wortlaut auszulegen seien, und daher sei der als erstes eingereichte Wahlvorschlag gültig. Sonja Ulmer, Chefin der politischen Partei Team Stronach in Tirol: "Wir haben Stellungnahmen, dass hier in Tirol schwere verfassungsrechtliche Bedenken, die sich darauf beziehen, dass das Gesetz, wie es derzeit ausformuliert ist, oder diese Verordnung nicht verfassungskonform ist." Außerdem verweist Ulmer darauf, dass die Landeswahlbehörde zum Großteil von den bereits im Landtag vertretenen Parteien politisch besetzt werde. Ulmer glaubt aber auch nicht, dass sich Hans-Peter Mayr mit Frank Stronach doch noch einigt, "weil das unseren Werten Transparenz und Fairness absolut zuwiderlaufen würde."
Demokratisch zulässig?
Quasi Schützenhilfe bekommt das Tiroler Team Stronach von Bundes-SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Hier werde - Stichwort Liste Stronach ohne Stronachs Segen - den Wählerinnen und Wählern etwas vorgegaukelt, das sei in einer Demokratie nicht zulässig. Ganz anders hingegen der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein: Er hält, wie er selbst sagt aus der Ferne betrachtet, die Vorgangsweise für sicher nicht bedenklich.
Das Team Stronach Tirol hat jedenfalls den Wahlkampf eingestellt und will später die Wahl beim Verfassungsgerichtshof anfechten.