Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld

Zu Beginn kommenden Jahres gibt es Veränderungen beim Kinderbetreuungsgeld: Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kindergeld wird angehoben. Und die Kindergeld-Variante kann auch später noch gewechselt werden. Allerdings bleiben manche Änderungswünsche, die verschiedene Institutionen in der Begutachtung geäußert haben, unerfüllt.

Morgenjournal, 17.4.2013

14 Tage "Umtauschfrist"

Beim Kinderbetreuungsgeld gibt es fünf Varianten. Wer da in der Hektik die falsche angekreuzt hat, konnte bisher nicht zurück. Jetzt gibt es, so Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) 14 Tage "Umtauschrecht". Das sei gut, aber zu kurz meint, zum Beispiel die Volksanwaltschaft. Das reiche aus, entgegnet der Minister: "Wenn wir das wiederum ausweiten, kriegen wir einen Zustand, der immer ungeklärter und länger wird. Und enie bestimmte Kontinuität brauchen wir auch in der Abwicklung."

"Runde" Einkommensgrenzen

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bis zu 2.000 Euro monatlich bekommt nur, wer im Jahr nicht mehr als 6.100 jährlich dazuverdient. Diese Grenze wird auf 6.400 erhöht. Das sei nicht schlecht, sagen viele, doch Arbeiterkammer und ÖGB fügen hinzu, noch besser wäre es, wenn man diesen Betrag automatisch jedes Jahr als Ausgleich für die Geldentwertung erhöht. Minister Mitterlehner bleibt beim Fixbetrag, "weil ein runder Betrag eine leicht kommunizierbare Größenordnung ist." Das sei eine saubere Vorgangsweise.

Nächste Reform 2016

Mitterlehner weist auch insgesamt den Vorwurf zurück, die Reform des Kinderbetreuungsgeldes sei ein versäumte Gelegenheit, das komplizierte System vereinfacht neu aufzusetzen. Erst 2016, wenn bei der Kinderberteuung alle Ausbauziele erreicht seien, werde man nachdenken müssen, ob man alle Kindergeld-Varianten noch brauche,
sagt Reinhold Mitterlehner.