Erlaubt: Bundespräsident in Rettungsgasse

Einmal hat sie funktioniert, die Rettungsgasse, am Mittwoch auf der A7 bei Linz. Und dann das: Der Konvoi mit Bundespräsident Heinz Fischer und seinem Staatsgast, dem luxemburgischen Großherzog, fahren durch. "Dürfen die das?", haben sich zahlreiche Autofahrer gefragt. "Ja, sie dürfen", sagt das Verkehrsministerium.

Abendjournal, 18.4.2013

Hauptsache Blaulicht

Alle Fahrzeuge mit Blaulicht im Einsatz dürften grundsätzlich durch die Rettungsgasse fahren, denn so regle das die Straßenverkehrsordnung (StVo), sagt die zuständige Juristin im Verkehrsministerium, Ingrid Holzerbauer-Fügler: Ein Einsatz liege vor, wenn Blaulicht gemäß Paragraf 26 StVo benutzt werden darf. Und sei ist auch bei Staatsbesuchen der Fall, so Holzerbauer-Fügler. Die Einsatzfahrzeuge müssten also nicht dringend für eine Hilfeleistung unterwegs sein.

Was ein Einsatzfahrzeug ist, ist ebenfalls geregelt: "Das ist ein Fahrzeug, das nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Blaulicht ausgerüstet ist." Das sind in erster Linie Polizei-, Rettungs- oder Feuerwehrautos. Im konkreten Fall war die Limousine des Bundespräsidenten in Begleitung von Einsatzfahrzeugen und hat deshalb die Rettungsgasse zurecht benutzt, so die Rechtsansicht des Verkehrsministeriums.