Bedenklich: Privatvideos an Polizei

Die Polizei will zur Verbrechensbekämpfung auf private Videoaufzeichnungen zugreifen. Zum Teil sollen sich die Bürger selbst an der Aufklärung von Straftaten beteiligen. Aber die Polizei möchte im Anlassfall auf bestimmte Daten auch selbst zugreifen können. Die Datenschutzkommission sieht diese Pläne mit Vorbehalt, denn entsprechende gesetzliche Regelungen stehen noch aus.

Mittagsjournal, 15.5.2013

Noch nicht wie New York

Man sieht sie nicht, aber sie sind da. Kameras vor den Häusern, auf der Straße, im Parkhaus, über der Ampel. Die Bilder werden direkt an den Polizeicomputer übermittelt, die Polizisten können die Kameras steuern, schwenken, zoomen und Bilder aufzeichnen - so geht das in New York. In Österreich ist das nicht möglich - noch nicht, sagt Eva Souhrada-Kirchmayer von der Datenschutzkommission. Hierzulande kann die Polizei im Fall eines Verdachts von Haus zu Haus gehen und fragen, ob sie die Aufzeichnungen einer Videokamera begutachten darf.

Suche im zentralen Register

Eine Verpflichtung, diese Daten zur Verfügung zu stellen, gibt es derzeit nicht. Allerdings wird geplant, dass die Polizei beim Datenverarbeitungsregister, wo die Videoanlagen registriert sind, nachfragen kann, welche Personen in einem bestimmten Straßenzug oder an einem Platz wohnen. Schon jetzt kann man im Datenverarbeitungsregister online suchen - aber nicht nach ganzen Straßenzügen - sondern nur nach einzelnen namentlich bekannten Personen, sagt Eva Souhrada-Kirchmayer. Das heißt, man kann abfragen, ob eine bestimmte Person eine Videoüberwachung angemeldet hat - man kann aber nicht Straßenzüge nach Videokameras rastern. Theoretisch möglich wäre das zwar, das bedürfte aber sicher einer Rechtsgrundlage und einer Kontrolle, sagt Souhrada.

Kein direkter Zugriff

Ein weiteres Projekt: Die Polizei soll über einen eigenen Server rascheren Zugriff auf die Videokameras der ÖBB auf Bahnhöfen und in Zügen erhalten können. Der direkte Zugriff auf die Daten der ÖBB wäre aber nicht möglich. Auch wenn die Polizei Online Plattformen zur Verbrechensbekämpfung eröffnet, müsste es entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen geben, sagt Eva Souhrada-Kirchmayer von der Datenschutzkommission. So müsste etwa sichergestellt sein, dass Postings auf der Plattform nicht allgemein einsehbar sind.

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