Begrenzte Vorsorge gegen Bankpleiten
Nach Plänen der EU-Kommission aus dem Jahr 2010 müssen die Banken in Europa künftig vorbeugend so etwas wie Testamente vorlegen, damit sie im Ernstfall rasch umgebaut werden können. Die Regierung hat sich heute im Ministerrat nach längeren Verhandlungen auf ein entsprechendes Gesetz geeinigt. Dass man damit Fälle wie die Kärntner Hypo verhindern kann, bezweifelt man aber auch in der Regierung.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 21.5.2013
Grundlage für früheres Eingreifen
Das Gesetz sei ein Frühwarnsystem mit Maßnahmen, um einen für die Steuerzahler teuren Insolvenzfall "möglichst hintanzuhalten", sagt Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ). Auch Vizekanzler Michel Spindelegger (ÖVP) sieht darin eine Grundlage, dass der Staat schon früher eingreifen kann. Allerdings werde man werde nicht alles verhindern können, was man in der Vergangenheit schon erlebt habe. Und auch das "Aufräumen" wie jetzt bei der Hypo Alpe-Adria bleibe nicht erspart.
"Sorgsame Bemühungen"
Auch Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) beantwortete die Frage, ob die Hypo Alpe Adria-Pleite mit den heute von der Regierungssitzung beschlossenen neuen Bestimmungen hätte vermieden werden können, nur indirekt: Bei der Hypo-Notverstaatlichung sei es um 21 Mrd. Euro an Kärntner Landeshaftungen gegangen, die sofort schlagend geworden wäre, wenn die Hypo Pleite gegangen wäre, sagte sie. Jetzt seien es noch 14 Mrd. Euro. Fekter sprach heute von "sorgsamen Bemühungen, dieses Schiff in sichere Gewässer zu bringen."
Die EU-Kommission hat von Österreich einen neuen tragfähigen Plan für die Hypo verlangt. Bis 2013 sollen, so die EU-Kommission, die operativen Bankteile verkauft werden, andernfalls drohte Brüssel mit Schließung. Österreich verhandelt um zeitliche Erstreckungen, Basis der Verhandlungen sind die neuen Abbaukonzepte, die Brüssel ultimativ bis Ende Mai verlangt hat.