Erste Schritte zum Bankeninsolvenzrecht

Ein neues Bankeninsolvenzrecht soll verhindern, dass der Staat mit Milliarden Steuergeld für Pleitebanken einspringen muss - wie zuletzt etwa bei der Kärntner Hypo-Alpe-Adria. Die Regierung beschließt in ihrer heutigen Ministerratssitzung erste Schritte in diese Richtung.

Morgenjournal, 21.5.2013

Vorsorgliche Sanierungspläne

Der Titel des neuen Gesetzes lautet "Bankeninterventions- und Restrukturierungsgesetz". Geregelt wird damit weniger der Insolvenzfall einer Bank und wie dafür deren Eigentümer und Geldgeber, also auch die Sparer, geradestehen müssen. Ein solches einheitliches Bankeninsolvenzrecht wird derzeit auf europäischer Ebene verhandelt.

In Österreich werden vorerst Maßnahmen beschlossen, die Bankenpleiten verhindern sollen. Kern des Gesetzes ist das Vorbeugen einer Krise bei Finanzinstituten und eine frühzeitige Warnung an die Behörden, wenn Probleme drohen. Zu diesem Zweck müssen die Banken Pläne vorlegen, wie mit möglichen Schwierigkeiten umgegangen wird, etwa durch eine Neu-Organisation der Bank. Diese vorbereiteten Sanierungspläne müssen jedes Jahr auf den neuesten Stand gebracht und von der Finanzmarktaufsicht genehmigt werden. Verschlechtert sich die finanzielle Lage einer Bank, dann darf die Finanzmarktaufsicht auch eingreifen.

Noch vor Sommerpause

Allerdings gab es in den letzten Monaten einige Kritik von Fachleuten: dass nämlich auch in Zukunft möglicherweise doch wieder die Steuerzahler für schlecht geführte Banken aufkommen müssen. Die Regierung will die neuen Regeln noch vor der Nationalratswahl beschlossen sehen - praktisch bedeutet das, dass der Parlamentsbeschluss noch vor der Sommerpause kommen muss. Ein Inkrafttreten ist für 2014 geplant, bis dahin müssen die 150 größeren Banken ihre Sanierungs- und Abwicklungspläne vorlegen, später auch alle anderen Banken.