Telekom-Prozess: "Haider gütig stimmen"

Mit einer Überraschung - mit zwei Teilgeständnissen - hat heute der zweite Telekom-Prozess begonnen. Es geht um 600.000 Euro, die die Telekom 2004 an eine Firma des damaligen FPÖ-Werbers Gernot Rumpold bezahlt hat. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer verdeckten Parteispende an die FPÖ. Und Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer sowie ein Ex-Telekom-Mitarbeiter haben heute zugegeben: Das Hauptziel der Zahlung sei gewesen, Jörg Haider gütig zu stimmen.

Rudolf Fischer

Rudolf Fischer

(c) Fohringer, APA

Abendjournal, 22.5.2013

"Selbstbedienungsladen"

Jörg Haider hat gesagt, wir würden ihm eine Riesenfreude machen, wenn wir Gernot Rumpolds Agentur einmal beschäftigen. So hat Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer hier am Gericht ein Telefonat im Jahr 2003 wiedergegeben. Und der Wunsch war offenbar fast Befehl. Haider sei mächtig gewesen und die FPÖ in wichtigen Regierungsfunktionen. Ein dreiviertel Jahr später flossen 500.000 Euro netto, für vier Rumpold-Konzepte, die das nicht wert waren, sagt nicht nur der Staatsanwalt sondern auch Fischer-Anwalt Otto Dietrich: Fischer bekannte sich teilschuldig.

Rudolf Fischer selbst meint, alle Parteien hätten damals so getan als wäre die Telekom noch ein Selbstbedienungsladen. Dabei war sie an der Börse. Und laut dem Staatsanwalt hätten die Aktionäre einer Parteispende zustimmen müssen. Dass die 500.000 Euro eine indirekte Parteispende für die FPÖ gewesen seien, hat bisher allerdings kein Angeklagter bestätigt, auch nicht der Telekom-Abteilungsleiter, der sich heute ebenfalls teilweise schuldig bekennt.

"Haider gütig stimmen"

Es habe sich also nur um ein Gefallen gehandelt, um den verstorbenen Jörg Haider gütig zu stimmen. Der kann vor Gericht freilich nicht mehr befragt werden. Gernot Rumpolds Anwalt Markus Singer sagt überhaupt: sein Mandant erkläre sich nicht schuldig. Er habe Konzepte geliefert, die werthaltig gewesen seien.

Die Befragung der angeklagten Ex-FPÖ-Verantwortlichen und von FPÖ-Werber Rumpold folgt erst morgen. Aus prozesstaktischen Gründen durften Sie bei den heutigen Befragungen nicht zuhören. Aber aus den Medien und von ihren Anwälten könnten sie leicht erfahren, wie ausgesagt wurde und ihrer morgigen Aussagen darauf abstimmen.