Postings: Wer trägt die rechtliche Verantwortung?

Der Streit zwischen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) und dem dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) verschärft sich weiter. Prammer hat gegen Graf eine Anzeige in die Wege geleitet, Graf wirft Prammer "Machtmissbrauch" vor und fordert eine Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments. Anlass für die Anzeige waren Postings auf einer FPÖ-nahen Webseite, in denen wörtlich zur "Breivikisierung von Parlamentswanzen und Redaktionshetzern" aufgerufen wurde.

Mittagsjournal, 31.5.2013

Bei Hinweis "unverzüglich" prüfen

Jeder, der eine Website betreibt, ist für die Inhalte auf der Seite auch verantwortlich. Grundsätzlich zumindest, denn bei Postings sehe die Sache etwas anders aus, sagt Maximilian Schubert, Generalsekretär des Verbands der österreichischen Internet Service Provider (ISPA). "Jemand, der eine Webseite betreibt, ist nicht verpflichtet, diese quasi im Sekundentakt zu überwachen. Wenn eine Information einlangt, dass es illegale Inhalte gibt, hat er das zu prüfen und zwar unverzüglich", erklärt Schubert.

Der Spielraum bei "unverzüglich" liege zwischen einigen Stunden und mehreren Tagen, sagt Schubert, das hänge ganz davon ab, wie offensichtlich die Rechtsverletzung ist. Das bedeutet aber auch, dass es für illegale Inhalte ein größeres Zeitfenster gibt, in dem die Internet-Poster agieren können.

Rechtswidrigkeit muss auch für juristischen Laien offensichtilch sein

Nimmt der Betreiber die fragwürdigen Meldungen zeitgerecht von seiner Seite, dann handle er rechtskonform, sagt Schubert. Tut er das nicht, werde der Provider, also der Anbieter des Internetdienstes, verständigt: "Weil dieser Betreiber nur dann tätig werden darf und auch muss, wenn die Rechtsverletzung völlig offensichtlich ist. Da sagt der OGH, es muss auch einem juristischen Laien offensichtlich sein, dass Inhalte, um die es geht, rechtswidrig sind. Da reicht es nicht, dass es anstößige oder unerwünschte Inhalte sind."

In vielen Fälle sei die Entscheidung jedoch schwierig, denn es gebe zahlreiche Postings, die unerwünscht seien, gegen die man rechtlich jedoch nichts machen könne, sagt Schubert.

Meldestelle "Stopline"

Die Meinungsfreiheit erfordere in diesem Kontext einen gewissen Spielraum für den Webseiten-Betreiber. Allerdings müsse ganz klar sein, dass sich dieser keine schuldhafte Verzögerung zu Schulden kommen lassen darf, erklärt Schubert. Das sei der Fall, wenn sich das Ganze über Wochen und Monate ziehen würde.

Die Entscheidung, ob ein Inhalt strafrechtlich bedenklich ist, trifft zunächst die "Stopline", die Meldestelle für illegale Inhalte im Netz. Sollten die Mitarbeiter zur Ansicht kommen, dass es sich um rechtswidrige Inhalte handelt, wird der Anbieter sofort verständigt und auch die Exekutive, damit diese Inhalte so schnell wie möglich aus dem Netz entfernt werden.