Hochwasseraufräumarbeiten: Entgeltfortzahlungsdebatte Viele vom Hochwasser Betroffene können wegen der Aufräumarbeiten nicht zur Arbeit gehen. Ein klassischer Fall einer Dienstverhinderung, heißt es dazu aus der Arbeiterkammer. 8. April 2017, 21:58 Abendjournal, 6.6.2013 Seitenanfang