Nationalbank berät über Vize-Chef Duchatczek
Die Staatsanwaltschaft Wien kündigte letzte Woche an, dass sie Anklage gegen Nationalbank-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek erhebt. Noch ist die Anklage nicht rechtskräftig, weil er dagegen berufen kann. Der Generalrat der Nationalbank, also ihr Aufsichtsrat, berät heute darüber.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 18.6.2013
Viele ungeklärte Rechtsfragen
Was bedeutet die Anklage gegen Vize-Gouverneur Wolfgang Duchatczek, die noch dazu noch nicht rechtskräftig ist? Soll oder muss der Generalrat, also das Aufsichtsgremium der Nationalbank, handeln? Wenn das Gremium jetzt nichts unternimmt, haften die einzelnen Generalräte später für eventuelle Rückforderungen, sollte Duchatczek rechtskräftig verurteilt werden?
Das und viele andere Rechtsfragen beschäftigen das Aufsichtsorgan der Nationalbank heute in einer außerordentlichen Sitzung.
Vorwürfe: Untreue, Bestechung, Geldwäsche
Anlass ist, dass die Staatsanwaltschaft am 13. Juni nach eineinhalb Jahren Ermittlungen Anklage gegen Duchatczek und acht weitere Personen erhoben hat. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, weil die Angeklagten ab Zustellung 14 Tage Zeit für einen Einspruch haben. Das Gericht wirft ihnen unter anderem Beitrag zur Untreue, Bestechung, Geldwäsche und Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Jedem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahren Haft.
Laut Staatsanwaltschaft hatten die Banknotendruckerei und die Münze Österreich zwischen 2005 und 2011 Aufträge aus Aserbaidschan und Syrien an Land gezogen. Um diese zu bekommen, sollen sie insgesamt 14 Millionen Euro an Schmiergeldern über Offshore-Gesellschaften an die Auftraggeber überwiesen haben. Dabei sei der Nationalbank der Staatsanwaltschaft zufolge aber kein Schaden entstanden, weil zuvor vereinbart worden war, dass die Bestechungsgelder in die Aufträge einkalkuliert werden.
Es geht für alle um viel Geld
Der Anwalt von Wolfgang Duchatczek weist die Vorwürfe zurück und sagt, diese entbehrten jeder Grundlage. Der Vertrag von Duchatczek läuft noch bis 11. Juli, dann geht er in Pension. Der Generalrat prüft jetzt, ob er davor noch suspendiert werden soll oder sogar muss. Laut Nationalbank-Gesetz droht eine Suspendierung bei einer schweren Verfehlung. Die Rechtsmeinungen gehen aber auseinander, ob bereits eine Anklage oder erst eine Verurteilung als schwere Verfehlung zu werten ist.
Für alle Seiten geht es um viel Geld: Duchatczek droht im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung eine Pensionskürzung. Die Generalräte wiederum wollen sich absichern, damit ihnen im Falle einer Verurteilung von Duchatczek später nicht Untätigkeit vorgeworfen wird und damit Rückforderungen drohen.