Ein eigener Staatsanwalt für die EU

Europa soll eine eigene Staatsanwaltschaft bekommen. Die EU-Kommission stellt heute entsprechende Pläne dafür vor. Ziel ist es, den Betrug mit EU-Geldern effizienter zu bekämpfen. Der europäische Staatsanwalt darf nur zum Schutz der finanziellen Interessen der EU handeln und nicht wegen anderer Straftaten.

Morgenjournal, 17.7.2013

Gegen Förderungsbetrug

Eine halbe Milliarde Euro fließt jedes Jahr aus den EU-Fördertöpfen in finstere Kanäle. Mindestens, denn viele Betrugsfälle werden gar nicht bekannt. Und auch die Aufklärung geht eher schleppend voran. In Zahlen ausgedrückt: Von 1.030 Verdachtsmomenten landeten weniger als die Hälfte vor nationalen Gerichten und in nur 199 Fällen kam es zu einer Verurteilung. Die Zahlen umfassen den Zeitraum von 2006 bis 2011 und betreffen die gesamte EU. Diese lahme Aufklärungsquote soll die Europäische Staatsanwaltschaft heben, sagt die Sprecherin der EU-Kommission Pia Ahrenkilde Hansen: "Wenn der Kommissionsvorschlag angenommen wird, sind künftig Ermittlungen und Strafverfolgung dort möglich, wo der EU-Fördermittelbetrug passiert und zwar deutlich wirksamer, als es derzeit der Fall ist."

Einheitliche Verfolgung

Denn während der Betrug mit EU-Mitteln keine Grenzen kennt, ist dies bei der Strafverfolgung weiterhin durchaus der Fall. So hat sich eine deutsch-bulgarische Betrügerbande EU-Gelder aus dem Landwirtschafts- und dem Regionalbudget erschlichen. Die deutschen Staatsbürger kamen vor ein deutsches Gericht und wurden verurteilt, die bulgarischen Komplizen hingegen wurden von den bulgarischen Behörden freigelassen.

Genau das soll in Zukunft der europäische Staatsanwalt verhindern. Er bekommt ein Team aus vier Kollegen, zusätzlich wird ihm in jedem Mitgliedsland ein nationaler Staatsanwalt bereit gestellt. Die Kommissionssprecherin dazu: "Dies ist eine sehr sparsame Lösung, weil mit dem Europäischen Staatsanwalt die nationalen Strukturen genutzt werden aber und gleichzeitig einheitliche Voraussetzungen geschaffen werden."

Nationale Kompetenzen bleiben

Verhaftungen kann der Europäischen Staatsanwalt gemäß des Vorschlags der EU-Kommission nicht anordnen lassen. Das bleibt Kompetenz der nationalen Behörden. Allerdings soll er die üblichen Ermittlungsrechte bekommen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Vernehmungen, und zwar ohne oft langwierige Ansuchen um Amtshilfe. Die Verhandlungen würden schließlich in den betroffenen Staaten stattfinden. Stimmen die EU-Staaten und das EU-Parlament dem Vorschlag der EU-Kommission zu, kann der Europäische Staatsanwalt mit Jänner 2015 seine Arbeit aufnehmen.