Höchstrichter zerpflücken Demokratiepaket
Das Demokratiepaket sollte ein Prestigeprojekt der Parteien noch vor der Wahl sein. Nach Kritik an dem Gesetzesvorschlag vom Bundespräsidenten abwärts hat man sich dann doch für eine Gesetzesbegutachtung entschieden. Nun liegt eine erste Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofes vor, und der zerpflückt den Vorschlag.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 5.8.2013
Regina Pöll und Edgar Weinzettl
Probleme Online und Finanzen
Die Bedenken der Verfassungsrichter umfassen im Wesentlichen zwei Punkte. Erstens: das geplante Recht von Bürgern, Volksbefragungen auch online zu unterstützen. Die Verfassungsrichter sagen, Missbrauch könne wie bei Online-Voting nicht ausgeschlossen werden. Punkt zwei: Laut Gesetzesvorschlag dürfen Volksbefragungen nicht zur Folge haben, dass sie die Finanzen des Bundes über Gebühr belasten. Hier sagen die Richter, es sei völlig unklar, wo genau die Grenze zu ziehen sei. Zum Beispiel könnte eine Volksbefragung ja die Abschaffung von Steuern fordern - und das würde einen Milliardenentfall bedeuten.
Fristen fehlen
Der Wiener Verfassungsjurist Heinz Mayer kann die Kritik verstehen. Der Rechtsexperte sieht aber noch eine weitere Unschärfe: nämlich, dass nicht generell geregelt ist, wie schnell eigentlich eine Volksbefragung stattfinden muss, sofern ein Volksbegehren die notwendigen 640.000 Stimmen bekommen hat. "Das muss geregelt werden", am besten mit einer Frist, sagt Mayer.
Die nächste Frist steht bevor: Bis 15. August können Experten noch ihre Stellungnahmen zum Demokratiepaket abgeben. Kommen wird das Gesetz aber anders als ursprünglich geplant voraussichtlich erst nach der Wahl.