Telekom-Prozess: erstes Teilurteil
Im Telekom-Prozess um Scheinrechnungen und mutmaßliche illegale Parteispenden an das BZÖ im Jahr 2006 gibt es ein erstes Teilurteil. Eine Werberin, die damals den Vorzugsstimmen-Wahlkampf der früheren Justizministerin Karin Gastinger geplant hat, ist vor knapp einer Stunde zu einer bedingten Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
8. April 2017, 21:58