Immofinanz-Aktien: Einigung VKI mit AWD

Nach jahrelangem Rechtsstreit über mögliche Fehlberatung beim Verkauf von Immofinanz-Aktien an österreichische Kleinanleger haben sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Finanzberater AWD (jetzt Swiss Life Select) auf einen Vergleich geeinigt.

Mittagsjournal, 12.8.2013

30 Prozent Schadensersatz

11,144 Mio. Euro zahlt die nunmehrige Tochter des Schweizer Versicherungskonzerns Swiss Life, davon bekommen die Anleger rund sieben Mio. Euro. Der Rest geht für Verfahrenskosten drauf bzw. an den deutschen Prozesskostenfinanzierer Foris. Dieser hat die fünf vom VKI angestrengten Anleger-Sammelklagen finanziert und bekommt dafür eine Quote.

Der VKI hatte gegen den früheren AWD fünf Sammelklagen im Namen von insgesamt etwa 2.500 Kleinanlegern eingebracht. Der Streitwert vor Gericht betrug früheren Angaben zufolge etwa 40 Mio. Euro. Bei der nunmehrigen Einigung ging man von einem Differenzschaden in Höhe von 23 Mio. Euro aus, basierend auf einem Immofinanz-Aktienkurs von 3,103 Euro, teilten VKI und Swiss Life am Montag mit. Derzeit notiert die Immofinanz-Aktie an der Wiener Börse bei 3,13 Euro.

Die geschädigten Anleger bekommen somit nicht ganz ein Drittel von dem, was sie verloren haben: "Mit dieser Lösung sind wir sehr zufrieden, weil sie rasch ist und weil der VKI dadurch an die Verbraucher rund 30 Prozent bezogen auf den Differenzschaden auszahlen kann", so VKI-Geschäftsführer Josef Kubitschek. Die Einigung erfolgte knapp vor dem eigentlichen Start der Anlegerprozesse Anfang September. Dann hätten vorm Handelsgericht (HG) Wien erstmals Geschädigte bzw. Finanzberater einvernommen werden sollen. Seit April verhandelten VKI und Swiss Life Select aber offiziell über eine Mediation.

Sicher wie ein Sparbuch?

Zuvor hatten sich die beiden Parteien jahrelang vor Gericht gestritten. Der frühere AWD hatte stets bestritten, dass er beim Verkauf der Immobilienpapiere seine Kunden systematisch falsch beraten hat und sich mit allen juristischen Mitteln gegen die Sammelklagen gewehrt. Während der Finanzkonzern stets darauf gepocht hatte, dass alle Fälle einzeln betrachtet werden müssten, hatte der VKI von systematischem Vorgehen gesprochen. Die Immofinanz- und Immoeast-Papiere seien in großem Stil als sicher wie ein Sparbuch an Kleinanleger vertrieben worden, die sich unter normalen Umständen keine Aktien gekauft hätten. Das Verlustrisiko sei verschwiegen worden, so der - stetig bestrittene - Hauptvorwurf des VKI. Die Verbraucherschützer und der AWD hatten sich nicht nur gerichtlich, sondern auch medial lange Zeit befetzt.

Alle Ansprüche abgegolten

Nun herrschen andere Töne: "Die differenzierte Betrachtungsweise der Fälle hat eine Einigung ermöglicht. Mit der Beilegung des jahrelangen Rechtsstreites ist nun eine volle Konzentration auf die Bedürfnisse unserer Kunden gewährleistet", wird Swiss-Life-Select-Österreich-Geschäftsführer Eric Samuiloff zitiert. Und VKI-Geschäftsführer Kubitschek ließ wissen: "Im Übrigen sind wir zur Ansicht gelangt, dass die heutige Swiss-Life-Select-Organisation mit ihrer flachen Hierarchie nicht mehr mit dem früheren AWD-Strukturvertrieb vergleichbar ist."

Die Anleger, die sich den VKI-Sammelklagen angeschlossen haben, haben jetzt keine weiteren Ansprüche mehr an den Finanzberater: "Im Lichte des Vergleichs wird der Vorwurf der systematischen Fehlberatung nicht aufrechterhalten. Sämtliche im Zuge der 'Sammelklage-Verfahren' geltend gemachten Ansprüche der Anleger sind damit abschließend abgegolten", hieß es in der Pressemitteilung vom Montag. (Text: APA, Red.)

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