Investmentfonds: Infos mangelhaft
Was bei Medikamenten üblich ist, das hat die EU mittlerweile auch für Investmentfonds vorgeschrieben: eine Art Beipackzettel. Ein zweiseitiges Dokument soll über Risiken und Nebenwirkungen von Investitionen informieren. Diese "Beipackzettel" sind aber oft sehr vage und schwer verständlich. Das kritisieren die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 13.8.2013
Fachbegriffe und Fremdwörter
Leicht verständliche Informationen sehen anders aus: Der längste Satz in den Kunden-Informationsblättern für Investmentfonds ist 93 Wörter lang. Manchmal ist nicht einmal klar, um welchen Fonds es sich eigentlich handelt, also zum Beispiel ob Aktien oder Anleihen enthalten sind, sagt Christian Prantner von der Arbeiterkammer, und nennt als Beispiel den Begriff "Wertpapierdeckungsdachfonds", der für Anleger nicht leicht verständlich sei. Dabei schreibt die EU-Verordnung eigentlich vor, dass Fachbegriffe und Fremdwörter vermieden werden müssen.
"Möglichkeit der Irreführung"
Auch das Risiko, dass Anleger eingehen, ist oft zu vage beschrieben. Und, legt man die Informationsblätter von verschiedenen Fonds nebeneinander, ist es gar nicht so einfach, die Produkte zu vergleichen, zum Beispiel, wenn in einer Grafik dargestellt wird, wie sich der Fonds in der Vergangenheit entwickelt hat: "Hier gibt es die Möglichkeit, dass Verbraucher, Anleger, irregeführt werden."
Klarer und verständlicher sollen sie also werden, die "Kundeninformationsdokumente" über Investmentfonds, lautet die Forderung. Allerdings hilft das beste Informationsblatt nichts, wenn es nicht den Weg zum Kunden findet. Denn dieses muss nicht verpflichtend im Beratungsgespräch verwendet werden. Es reicht, wenn der Berater den Kunden auf einen Link im Internet verweist wird. Und auch dort sind die Informationen nicht immer leicht zu finden. Die Arbeiterkammer appelliert daher an die Banken, die Informationsblätter im Beratungsgespräch mit den Kunden durchzugehen.
Mehr in
Übersicht
- Konsument/innen