Telekom-Urteil: Berufungen von allen Seiten
Die Urteile im Telekom-Prozess um eine mutmaßliche indirekte und illegale Parteispende an die Haider-FPÖ werden vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat nun Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung alle fünf Angeklagten betreffend angekündigt. Auch die Verurteilten wollen berufen - bis auf einen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 13.8.2013
Hoffnung Fußfessel
"Wir nehmen das Urteil an und hoffen auf die Fußfessel statt einer Haftstrafe", sagt Eduard Salzborn, Anwalt des verurteilten Ex-Telekom-Abteilungsleiters. Er ist am Freitag zwar zu 30 Monaten Haft verurteilt worden, davon aber nur drei Monate unbedingt - wenn dieses Urteil hält, ist eine Fußfessellösung möglich.
Sonst lauter Berufungen
Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer meldet hingegen laut Anwalt Otto Dietrich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Fischer ist nach seinem Teilgeständnis zu drei Jahren Haft wegen Untreue, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden.
Schon am Freitag, unmittelbar nach dem Urteil, hat Ex-FPÖ-Werber Gernot Rumpold volle Berufung angekündigt, der Richter hat ihn als Empfänger von 600.000 Euro für einen Scheinauftrag der Telekom zu drei Jahren unbedingt verurteilt.
Der Verurteilte Nummer vier, Ex-FPÖ-Geschäftsführer Arno Eccher, hat zwar nur sechs Monate bedingt wegen falscher Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss ausgefasst, aber auch er geht in Berufung. Offenbar will sich Eccher nicht nachsagen lassen, dass er falsch ausgesagt hat, zumal er noch Angeklagter im zweiten aktuellen Prozess ist, dem Telekom-BZÖ-Prozess.
Auch die FPÖ beruft gegen die ihr aufgebrummte Rückzahlung von 600.000 Euro.
Staatsanwaltschaft will prüfen
Bleibt Ex-FPÖ-Finanzreferent Detlev Neudeck, der mit seinem Freispruch natürlich zufrieden ist. Aber die Staatsanwaltschaft hat Berufungen gegen alle fünf Urteile angemeldet, um das schriftliche Urteil ganz genau prüfen zu können und dann endgültig über Berufungen zu entscheiden, sagt Staatsanwaltschaftssprecher Gerhard Jarosch. Die Staatsanwaltschaft sei nicht völlig unzufrieden mit den Urteilen, aber in außergewöhnlichen Fällen sei es besser, wenn eine zweite Instanz entscheidet.
Neues Ermittlungsverfahren gegen Rumpold
Übrigens: Gegen Gernot Rumold führt die Staatsanwaltschaft jetzt ein neues Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts. Seine Sekretärin hat vor zwei Jahren ausgesagt, die Rumpold-Agenturen hätten öfters überhöhte Rechnungen gestellt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens ist einem Gerichtsgutachter dann aufgefallen, dass eine Rumpold-Agentur der Firma Telering fast ein Jahr lang 20 Werbeflächen vermietet hatte, die aber bereits an die Wiener Städtische Versicherung vermietet und damit belegt waren. Rumpold wies den Verdacht, er habe absichtlich doppelt kassiert und 50.000 Euro Schaden verursacht, sofort zurück.