Experten: Plakate vom Klub illegal
Dass der SPÖ-Parlamentsclub SPÖ-Plakatwerbung bezahlt, sei rechtlich nicht gedeckt, sagt der Parteifinanz-Experte Hubert Sickinger. Seiner Ansicht nach ist das eine Parteispende, nach dem neuen Parteien-Finanzierungsgesetz eine illegale. Ähnlich sieht das der Verfassungsjurist Heinz Mayer, der auch das Argument nicht gelten lassen will, dass es sich um Öffentlichkeitsarbeit des SPÖ-Parlamentsklubs handle.
27. April 2017, 15:40
Mittagsjournal, 10.9.2013
Rechtsexperten: Illegale Spenden
Das Parteiengesetz verbietet Spenden von Parlamentsklubs an politische Parteien, sagen unisono der Verfassungsjurist Heinz Mayer und der Politologe Hubert Sickinger. Das Wahlplakat würde vom Parlamentsklub bezahlt und in Auftrag gegeben, und werbe für die SPÖ. "Das ist eine verbotene Spende an die politische Partei SPÖ", sagte Mayer im Ö1-Mittagsjournal.
Das sei eine illegale Spende, die die Partei nicht annehmen dürfe, sagte auch Sickinger. Das sei mit dem neuen Parteiengesetz 2012 extra so beschlossen worden, um Querfinanzierungen von Parlamentsklubs an die Parteien zu verhindern, was früher öfter vorgekommen sei.
SPÖ sieht nichts Verbotenes
Die SPÖ argumentiert hingegen damit, dass es sich um gar keine Spende handle, sondern um Werbung des Klubs, das sei erlaubt. Der Verfassungsjurist sieht das nicht so: "Sie werben nicht für den Klub der Abgeordneten im Nationalrat, sie werben auch nicht für die wahlwerbende Partei, sondern sie werben für die SPÖ."
Wahrscheinlich wird dieser Streitfall beim Rechnungshof und beim Parteien-Transparent-Senat landen. Die müssen dann klären, ob das Werbung ist oder nicht. Wenn doch, könnte das die SPÖ teuer kommen - eine Strafe bis zum Dreifachen der unzulässigen Spende.