Gesundheitsreform stockt

Die geplante Gesundheitsreform stockt. Einige Bundesländer haben die Vorgabe nicht geschafft, bis Ende September sogenannte Zielsteuerungsverträge zwischen dem Land und der jeweiligen Gebietskrankenkasse abzuschließen. Nun bekommen diese Länder eine Nachfrist für diesen Vertrag.

Morgenjournal, 5.10.2013

Wird Frist verlängert?

Fristgerecht haben es nur fünf Bundesländer geschafft, konkrete Gesundheitsziele festzulegen. Es fehlen noch Vorarlberg und Burgenland, die Steiermark und Niederösterreich, sagt Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ). Nun wird diesen Bundesländern eine Nachfrist bis November gewährt, der Gesundheitsminister gibt sich aber zuversichtlich, dass sie die Zielsteuerungsverträge schaffen. Wenn nicht, dann müsse um Fristerstreckung ersucht werden, womit ein Bundesland deutlich machen würde, dass es größere Schwierigkeiten hat und Unterstützung braucht, so Stöger.

In den sogenannten Zielsteuerungsverträgen legt jedes Bundesland gemeinsam mit den Krankenkassen fest, wie viel Gesundheitsangebote es gibt und wer das bieten soll. Zum Beispiel könnte Dialyse von Krankenhäuser, aber auch von Gruppenpraxen angeboten werden. So sollen unnötige Doppelstrukturen vermieden und beseitigt werden, dass etwa Spitäler und niedergelassene Ärzte die gleichen Leistungen in unmittelbare Nähe anbieten.

Die wichtigsten Ziele sind, mehr Gesundheitsangebot raus aus den Spitälern in Tageskliniken oder Ärztegemeinschaften, das bei gleicher, wenn nicht besserer Qualität. Jedenfalls soll mit der Gesundheitsreform der Patient nicht im Kreis geschickt werden, weil Spitäler und Ärzte dem jeweils anderen die Kosten zuschieben wollen, so Stöger. Zuerst müssen aber alle Bundesländer ihre Gesundheits- und Versorgungsziele festlegen, dann kann man auch sehen, ob und wie ambitioniert diese Ziele sind.