Prozessbeginn Justiz-Datenaffäre

Am Landesgericht Wien beginnt heute der Prozess gegen den ehemaligen Chef eines Auskunftdienstes für Bonitätsanfragen und gegen dreizehn Justizbedienstete. Sie sollen im Auftrag des Hauptangeklagten über Jahre Exekutionsdaten aus dem Justiznetz abgefragt und weitergegeben haben. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fpnf Jahre Haft.

Morgenjournal, 8.10.2013

Lukrative "Nebenbeschäftigung"

Für Banken, Handyanbieter oder Versandhäuser sind Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden ein wertvolles Gut. Denn wer in ein Exekutionsverfahren verwickelt ist, ob zu Recht oder zu Unrecht, für den wird es schwierig zu einem Kredit zu kommen oder einen Handyvertrag abzuschließen, wenn diese Information den Firmen bekannt wird. So erging es etwa dem EU-Abgeordneten Ewald Stadler, dem beim Handykauf die Bonität abgesprochen wurde. Stadler erstattete Anzeige und brachte so die Ermittlungen ins Rollen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelte daraufhin den Inhaber der Kreditauskunftsfirma und 13 Justizbedienstete, die in seinem Auftrag zum Teil sehr umfangreich Daten aus dem elektronischen Exekutionsregister der Justiz abgefragt hatten. Die angeklagten Justizbediensteten, die etwa als Kanzleibedienstete, Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher beschäftigt waren, ließen sich vom Hauptangeklagten für ihre Dienste bezahlen: Einige nur mit ein paar hundert Euro, aber der aktivste angeklagte Justizmitarbeiter verdiente binnen vier Jahren mehr als 130.000 Euro für zahlreiche Datenabfragen. Aus Sicht der Anklage wurden rund 200.000 Personen durch die Weitergabe ihrer Daten geschädigt.

Konsequenzen gezogen

Anwalt Rudolf Mayer, der den Hauptangeklagten vertritt, bestreitet die Weitergabe von Daten an seinen Mandanten nicht. Allerdings, argumentiert Mayer, habe sein Mandant nicht als Privatperson agiert, sondern als Chef einer Auskunftei mit Gewerbeschein. Außerdem seien keine sensiblen Daten abgefragt worden an denen Geheimhaltungsinteresse im Sinne des Datenschutzgesetzes bestanden habe, sagt Mayer. Im Übrigen habe sein Mandant nicht gewusst, dass die an ihn weitergegebenen Daten nicht öffentlich zugänglich waren, sagt Mayer. Den 14 Angeklagten droht bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahren Haft. Die Angeklagten sind im Übrigen nicht mehr bei der Justiz beschäftigt. Außerdem wurden die internen Maßnahmen gegen einen derartigen Datenmissbrauch verschärft, heißt es im Justizministerium.