Stronach-Anwalt prüft Klage gegen Lindner

Strafrechtsexperten sehen bei einem Verfahren kaum Erfolgschancen; der Anwalt des Team Stronach, Michael Krüger, ist aber entschlossen: Er überlegt jetzt nach eigener Angabe zwei Anzeigen gegen Ex-ORF-Generaldirektorin Monika Lindner, die Listendritte der Stronach-Partei, weil sie nicht für das Team Stronach, sondern als wilde Abgeordnete in den Nationalrat einziehen will.

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Mittagsjournal, 17.10.2013

"Als U-Boot eingeschlichen"

Stronach-Anwalt Michael Krüger gibt sich siegessicher: Zwei Strafanzeigen prüft er derzeit gegen Ex-ORF-Generaldirektorin Monika Lindner, die Abtrünnige des Team Stronach. Und die Partei würde auch Erfolg damit haben, glaubt Krüger. Denn, so der Anwalt, zum ersten vermuteten Tatbestand der Täuschung im Allgemeinen - als Strafe droht bis zu ein Jahr Haft: "Ich gehe davon aus, dass Frau Lindner nie beabsichtigte, sich dem Parlamentsklub Team Stronach anzuschließen, dass sie sich von vornherein als U-Boot eingeschlichen hat." Mit welchem Ziel? "Mit dem Ziel der Destabilisierung der politischen Partei Team Stronach."

Krüger: "Wählertäuschung"

Lindner selbst hat sich im August nur kurz nach Veröffentlichung der Bundesliste aus dem Wahlkampf zurückgezogen. Sie wolle, als Listendritte, nicht die "Speerspitze der Partei gegen ORF und Raiffeisen" bilden. Als solche hatte sie davor der damalige Stronach-Klubchef Robert Lugar bezeichnet.
Krüger hält die Argumentation Lindners, die zuletzt im Raiffeisenkonzern tätig war, aber für fadenscheinig und vermutet einen zweiten Tatbestand - den der Täuschung bei einer Wahl. Dafür droht eine Strafe von bis zu sechs Monaten Gefängnis: Hier sehe ich eine ganz klare Wählertäuschung, weil die Wähler davon ausgehen mussten, dass sie das Mandat nicht annimmt."

Entscheidung nächste Woche

Anfang nächster Woche wird der Anwalt entscheiden, ob das Team Stronach mit den Anzeigen ernst macht.
Anders als Krüger sähe der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer aber kaum Erfolgschancen für die Stronach-Partei. Der Jurist auf die Frage, ob Lindner eine Verurteilung befürchten muss: "Aus meiner Sicht nicht. Es gibt zwar das Delikt der Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung, nur von diesem Delikt sind Wahlpropaganda nicht erfasst, sondern im Prinzip nur ein Verhalten der direkten Beeinflussung bei der Wahl." Und zur Täuschung im Allgemeinen: "Bei der Täuschung ist vorausgesetzt, dass ein individuelles Freiheitsrecht in dem Sinn verletzt wird, und auch das ist bei Wahlen und Volksabstimmungen nicht anwendbar."

Birklbauer: keine Änderung des Strafrechts

Eine Änderung des Strafrechts angesichts des Falls Lindner braucht es in den Augen Birklbauers nicht: "Aufgabe des Strafrechts ist es, in Verhaltensweisen einzugreifen, die wirklich am oberen Rand der Kriminalität angesiedelt sind." Lindner selbst wollte uns heute kein Interview geben.