Stmk: Pflegeregress wird bestätigt

In der Diskussion um den steirischen Pflegeregress gibt es jetzt eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Und der Verfassungsgerichtshof bestätigt die Haltung der Landesregierung. Der steirische Pflegeregress ist nicht verfassungswidrig.

Abendjournal, 24.10.2013