Eingeschränkter Führerschein für Senioren

Die Schweiz will künftig eingeschränkte Fahrausweise für Senioren ausgeben, man darf dann nicht immer und überall selbst mit dem Auto unterwegs sein. Generell ist es in der Schweiz so, dass man sich ab 70 einer regelmäßigen Fahrtüchtigkeitskontrolle unterziehen muss, wenn man im Besitz des Führerscheines bleiben will.

Mittagsjournal, 30.10.2013

Regelmäßige Kontrolle

Ab dem 70. Geburtstag erhalten Schweizer Senioren alle zwei Jahre die Aufforderung, sich einer medizinischen Fahrtauglichkeitsprüfung zu unterziehen. Wer besteht, behält den Führerschein, im Zweifelsfall kann der Senior zur "Fahrberatung" geschickt werden. Hier wird getestet, wie geistig und körperlich fit und wendig der Lenker im Straßenverkehr ist. Bei dieser Fahrberatung fährt der Prüfling eine Stunde lang kreuz und quer durch seine Heimatgemeinde, muss Verkehrstafeln identifizieren, eine Vollbremsung hinlegen, Kreisverkehre und schwierige Situationen meistern.

Eingeschänkte Fahrerlaubnis

Mit dem Alter lässt die Leistungsfähigkeit nach, die Gefahr von Unachtsamkeit steigt bei Krankheiten und Medikamenteneinnahme. Bei Menschen mit einem solchen Handicap soll es künftig einen eingeschränkten Fahrausweis geben. Bei Augenproblemen könnte das bedeuten, dass die Person nur mehr bei Tageslicht fahren darf, es könnten auch räumliche Beschränkungen erfolgen.

Der Senior dürfte nur mehr dort das Auto lenken, wo er mit den Gegebenheiten vertraut ist. Unfallforscher Timo Ohnmacht: "Die Senioren fahren am besten, wenn sie sich im gewohnten Umfeld aufhalten, mit einem hohen Routineanteil. Dann ist die Verkehrssicherheit am stärksten gewährleistet."